Ob die Eintragungsanordnung des Gerichtsvollziehers an das Schuldnerverzeichnis gemäß § 882c ZPO zulasten des Gläubigers Gebührenansprüche auslöst, ist streitig. Entscheidend für die Lösung dieses Problems ist, ob von Amts wegen oder auf Betreiben der Partei zugestellt wird.
Ist ein Urteil nicht oder bedingt für vorläufig vollstreckbar erklärt, kann es auf Antrag vom Berufungs- oder Revisionsgericht für vorläufig vollstreckbar erklärt werden, soweit es nicht durch Berufungs- oder ...
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Das Gericht des ersten Rechtszugs muss auf Antrag die gesetzliche Vergütung des Anwalts und die Aufwendungen gemäß § 670 BGB festsetzen
(§ 11 RVG). In diesem Zusammenhang hat der BGH entschieden, dass im Rahmen der Vergütungsfestsetzung das Vollstreckungsgericht zuständig ist (VE 05, 101). Daraus ergeben sich immer wieder Probleme.
1. Die Ladung zur Abnahme der Vermögensauskunft muss aus Kostengründen (§ 802a ZPO) sowie wegen der allgemeinen Dispositionsbefugnis des Gläubigers, der Beginn, Ende sowie Art und Ausmaß der Zwangsvollstreckung ...
Es ist weder zulässig noch vorgeschrieben, die Eintragungsbekanntmachung im Parteibetrieb zuzustellen (§ 882c Abs. 2 S. 2 ZPO). Dies geschieht von Amts wegen (§ 166 Abs. 2 ZPO). Der Gerichtsvollzieher ist daher nicht ...
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Macht der Geschädigte nach einem rechtskräftigen Urteil im Haftpflichtprozess aufgrund eines PfÜB Ansprüche gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers geltend, sind zugleich geltend gemachte Kosten des PfÜB dem Streitwert nicht hinzuzurechnen. Sie bleiben als Nebenforderung
außer Betracht.