02.02.2016 · Fachbeitrag · Kosten und Gebühren
Was erhält der Gerichtsvollzieher, wenn die Eintragungsanordnung zugestellt wird?
Ob die Eintragungsanordnung des Gerichtsvollziehers an das Schuldnerverzeichnis gemäß § 882c ZPO zulasten des Gläubigers Gebührenansprüche auslöst, ist streitig. Entscheidend für die Lösung dieses Problems ist, ob von Amts wegen oder auf Betreiben der Partei zugestellt wird.
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