Die Insolvenzanfechtung nach den §§ 129 ff. InsO erlaubt es, auf vorinsolvenzliche Abflüsse aus dem schuldnerischen Vermögen zuzugreifen. Sie sollen als Haftungsgrundlage wieder verfügbar sein, um die Gläubiger gemeinschaftlich befriedigen zu können. Die folgende Checkliste gibt einen Überblick darüber, welche Voraussetzungen aus der Sicht eines Gläubigers hierbei erfüllt werden müssen.
Ein Leser hat uns folgenden interessanten Fall mitgeteilt: Über das Vermögen des Schuldners S. wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. S. war vor der Insolvenz Inhaber eines Sanitätsfachgeschäfts. Nach ...
Wird die Genehmigung einer Lastschrift verweigert, hat die Zahlstelle die Belastungsbuchung zum Datum der Belastung zu berichtigen (26.6.14, IX ZR 130/13, Abruf-Nr. 142226 ).
Bezieht der Schuldner eine Altersrente und ist er daneben zur Aufbesserung der Rente selbstständig tätig, können auf seinen Antrag seine Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit als Mehrarbeitsvergütung bis zur Hälfte pfandfrei gestellt werden (BGH 26.6.14, IX ZB 87/13, Abruf-Nr. 142233 ).
Der BGH hat mit Urteil vom 13.3.14 (IX ZR 43/12, Abruf-Nr. 141230 ) entschieden: Der Schuldner ist nach Freigabe seiner selbstständigen Tätigkeit im eröffneten Insolvenzverfahren verpflichtet, aus einem tatsächlich ...
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Tritt der Steuerberater bei einem rein steuerrechtlichen Mandat in konkrete Erörterungen über eine etwaige Insolvenzreife der von ihm beratenen Gesellschaft ein, ohne die Frage nach dem Insolvenzgrund zu beantworten, hat dies bestimmte Hinweispflichten zur Folge.