Der BGH hat mit Urteil vom 13.3.14 (IX ZR 43/12, Abruf-Nr. 141230 ) entschieden: Der Schuldner ist nach Freigabe seiner selbstständigen Tätigkeit im eröffneten Insolvenzverfahren verpflichtet, aus einem tatsächlich erwirtschafteten Gewinn dem Insolvenzverwalter den pfändbaren Betrag nach dem fiktiven Maßstab des § 295 Abs. 2 InsO abzuführen (Fortführung von BGH 13.3.13, IX ZB 38/10).
Tritt der Steuerberater bei einem rein steuerrechtlichen Mandat in konkrete Erörterungen über eine etwaige Insolvenzreife der von ihm beratenen Gesellschaft ein, ohne die Frage nach dem Insolvenzgrund zu beantworten, ...
Sind im Insolvenzplan und in der für die Gläubiger bestimmten Zusammenfassung widersprüchliche Regelungen enthalten, ist der rechtskräftig bestätigte Insolvenzplan maßgeblich (BGH 9.1.14, IX ZR 209/11, Abruf-Nr.
Der folgende Beitrag stellt die Vollstreckungsmöglichkeiten von Einzelgläubigern in der Phase zwischen Insolvenzantragstellung und Insolvenz-eröffnung dar.
Unterlässt es der Schuldner, dessen Konten durch seinen Gläubiger gepfändet sind, ein weiteres Konto zu eröffnen und Zahlungen seiner Schuldner auf dieses freie Konto zu leiten, steht diese Unterlassung einer ...
Tritt ein Schuldner eine Forderung an den Gläubiger ab und soll sich der Gläubiger nach dem Willen der Parteien aus der abgetretenen Forderung befriedigen, handelt es sich im Allgemeinen um eine Leistung ...
Verfahren zur Teilungsversteigerung sind fehler- und haftungsträchtig. Der IWW-Online Workshop Teilungsversteigerung am 30.10.2026 macht Sie fit für diese anspruchsvolle Aufgabe! Gemeinsam mit dem Referenten erarbeiten Sie konkrete Strategien, mit denen Sie souverän zum Erfolg kommen.
Digitalisierung der Zwangsvollstreckung: Was gilt jetzt?
Am 01.10. tritt das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung in Kraft. VE Vollstreckung effektiv zeigt Ihnen in einer neuen Sonderausgabe, was die neuen Regeln für die Vollstreckungspraxis bedeuten – mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und konkreten Beispielen.
In der Praxis stellt es immer wieder ein Problem dar: Der Gläubiger vollstreckt und wird plötzlich mit einem Insolvenzverfahren des Schuldners konfrontiert. Welche Rechte hat der Gläubiger dann? Muss er gegebenenfalls Erlangtes zurückgewähren? Was ist mit seinem Pfändungspfandrecht? Wird seine Vollstreckung aufgehoben oder eingestellt? Der folgende Beitrag klärt über die Situation im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens auf.