15.03.2016 · Nachricht · Insolvenz
Im Fall des § 295 Abs. 2 InsO genügt der Gläubiger seiner Pflicht, die Beeinträchtigung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger glaubhaft zu machen, bereits dann, wenn er darlegt, dass der Schuldner an den Treuhänder nicht den Betrag abgeführt hat, den er bei Ausübung einer vergleichbaren abhängigen Tätigkeit hätte abführen müssen. Das hat jetzt der BGH entschieden (4.2.16, IX ZB 13/15, Abruf-Nr. 184170 ).
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02.02.2016 · Fachbeitrag ·
Anfechtung
Ein Gläubiger wird benachteiligt, wenn ein Konto vom Gläubiger gepfändet wird, ein Pfändungspfandrecht jedoch erst dadurch entsteht, dass der Schuldner einen ihm eröffneten Kontokorrentkredit abruft.
08.12.2015 · Nachricht · Insolvenz
Der BGH hat mit Urteil vom 12.11.15 (IX ZR 301/14, Abruf-Nr. 182178 ) entschieden: Eine dem Schuldner erteilte Restschuldbefreiung steht der Gläubigeranfechtung jedenfalls dann nicht entgegen, wenn der Gläubiger die ...
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26.11.2015 · Fachbeitrag ·
Ratenzahlung
Der BGH musste über einen häufig vorkommenden Fall entscheiden: Der Gläubiger musste den Schuldner mehrmals vergeblich auffordern, zu zahlen. Erst dann konnte er mit ihm über ein zwischengeschaltetes Inkassounternehmen vereinbaren, dass der Schuldner Raten zahlt. Als der Schuldner schließlich insolvent wurde, stellte sich die Frage, ob der Insolvenzverwalter die Ratenzahlungsvereinbarung anfechten konnte.
26.10.2015 · Fachbeitrag ·
Einzelvollstreckung VS. Restschuldbefreiung
Ein typischer Fall: Der Gläubiger hat im Grundbuch des Schuldners eine Sicherungshypothek eintragen lassen. Über das Vermögen des Schuldners wird später das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Gläubiger hat seine ...
25.09.2015 · Fachbeitrag ·
Anfechtung
Die Insolvenzanfechtung nach den §§ 129 ff. InsO erlaubt es, auf vorinsolvenzliche Abflüsse aus dem schuldnerischen Vermögen zuzugreifen. Sie sollen als Haftungsgrundlage wieder verfügbar sein, um die Gläubiger ...
15.12.2014 · Fachbeitrag ·
Lohnpfändung
Ein Leser hat uns folgenden interessanten Fall mitgeteilt: Über das Vermögen des Schuldners S. wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. S. war vor der Insolvenz Inhaber eines Sanitätsfachgeschäfts. Nach Insolvenzeröffnung hat ein Dritter, D., das Geschäft übernommen. S. arbeitet dort nun als Vollzeitkraft (40 Stunden in der Woche) und verdient monatlich 1000 EUR netto. S. ist ledig und hat keine Kinder. Damit liegt er knapp unter der Pfändungsgrenze. Was kann Gläubiger G. unternehmen?