Stützt ein Gläubiger seinen Eröffnungsantrag auf die Übernahme der persönlichen Haftung des Schuldners für einen Grundschuldbetrag und bildet diese Forderung zugleich den Insolvenzgrund, wird die Forderung durch die Vorlage einer vollstreckbaren Urkunde bewiesen (BGH 23.6.16, IX ZB 18/15, Abruf-Nr. 187470 ).
Mit Urteil vom 9.6.16 (IX ZR 153/15, Abruf-Nr. 187467 ) hat der BGH entschieden: Im Bereich der Insolvenzanfechtung richtet sich die Beurteilung, ob die Veräußerung eines mit Grundpfandrechten belasteten Grundstücks ...
Die nach § 43 Abs. 1 S. 1 EStG durch Abzug auf die Kapitalerträge der Insolvenzmasse erhobene Einkommen- oder Körperschaftsteuer (Kapitalertragsteuer) ist ebenso wie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag auch ...
Nicht jeder Insolvenzschuldner erhält Restschuldbefreiung. Das hat häufig gute Gründe: Denn oft werden Verfahren mangels Masse eingestellt (§ 207 InsO), oder Gläubiger melden Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung bzw. wegen pflichtwidrig nicht gezahlter Unterhaltsansprüche zur Insolvenztabelle an. Allen diesen Möglichkeiten ist gleich, dass nach Ende des Insolvenzverfahrens bestehende Alt-Titel weiter neben dem vollstreckbaren Tabellenauszug zur Vollstreckung verwendet werden können.
Im Fall des § 295 Abs. 2 InsO genügt der Gläubiger seiner Pflicht, die Beeinträchtigung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger glaubhaft zu machen, bereits dann, wenn er darlegt, dass der Schuldner an den ...
Ein Gläubiger wird benachteiligt, wenn ein Konto vom Gläubiger gepfändet wird, ein Pfändungspfandrecht jedoch erst dadurch entsteht, dass der Schuldner einen ihm eröffneten Kontokorrentkredit abruft.
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Der BGH hat mit Urteil vom 12.11.15 (IX ZR 301/14, Abruf-Nr. 182178 ) entschieden: Eine dem Schuldner erteilte Restschuldbefreiung steht der Gläubigeranfechtung jedenfalls dann nicht entgegen, wenn der Gläubiger die Anfechtungsklage bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhoben hat und die Anfechtung Rechtshandlungen betrifft, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind.