Ein zugestellter Mahnbescheid richtet sich gegen zwei Schuldner, die
gemeinschaftlich für eine Forderung aus einem Kaufvertrag von 4.000 EUR haften. Daraufhin zahlt einer der beiden „seinen“ Anteil von 2.000 EUR. Sollte der Gläubiger seine Forderung trotzdem gegen beide Schuldner durch Vollstreckungsbescheid titulieren lassen?
In der Praxis der Vollstreckung wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche werden bei Anträgen immer wieder Fehler gemacht, die verhindern, dass schnell oder bevorrechtigt vollstreckt wird. Der folgende Beitrag zeigt, wie ...
Der Gläubiger erfuhr über den Gerichtsvollzieher, dass der Schuldner zwei Motorräder angemeldet hatte, die er nicht in der Vermögensauskunft angegeben hatte. Jetzt wäre es möglich, die Vermögensauskunft ergänzen ...
Dass Schuldner sich auf Suizidgefahr berufen, wenn ihre Wohnung
geräumt werden soll, ist nichts Neues. Beruft sich ein Gläubiger ebenfalls darauf, falls nicht geräumt werde, ist dies ungewöhnlich. Der BGH hat sich jetzt mit genau diesem Fall befasst.
Das LG Ulm hat darauf hingewiesen, dass sich die im amtlichen PfÜB-Formular enthaltene Formulierung auf Seite 9 „Es wird angeordnet, dass der Schuldner die Lohn- oder Gehaltsabrechnung oder die Verdienstbescheinigung ...
Oft weicht die Gläubigerbezeichnung im PfÜB-Antrag von der im Vollstreckungstitel ab. Für das Vollstreckungsgericht ist dabei nicht immer zu
erkennen, ob es sich um eine reine Namensänderung bzw. Umbenennung oder ...
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Oft weicht die Gläubigerbezeichnung im PfÜB-Antrag von der im Vollstreckungstitel ab. Für das Vollstreckungsgericht ist dabei nicht immer zu
erkennen, ob es sich um eine reine Namensänderung bzw. Umbenennung oder um eine Rechtsnachfolge mit Identitätswechsel handelt. Das kann zu zeitaufwändigen Zwischenverfügungen führen, die es zu vermeiden gilt.