Der BGH hat jetzt nochmals klargestellt: Will eine mit dem im Vollstreckungstitel bezeichneten Gläubiger hinsichtlich der Rechtsform nicht
namensgleiche offene Handelsgesellschaft die Zwangsvollstreckung aus dem Titel betreiben und macht sie geltend, es liege eine Änderung der Rechtsform und der Firma vor, muss sie dem zuständigen Vollstreckungsorgan die Personenidentität durch Urkunden zweifelsfrei nachweisen.
Das Lutherjahr 2017 führt dazu, dass der 31.10. als sog. Reformationstag einmalig in diesem Jahr ein bundesweiter Feiertag ist. Hierdurch verschieben sich Fristen.
Wird eine einstweilige Anordnung (eAO) auf Zahlung von Unterhalt durch eine anderweitige Regelung geändert, aufgehoben oder ersetzt, wirkt sich das gegebenenfalls auf die Vollstreckbarkeit des ursprünglichen ...
Immer wieder kommt es im Rahmen eingereichter Vollstreckungsaufträge zu Problemen, wenn diese nicht mit einer eigenhändigen Unterschrift, sondern mit einer eingescannten Unterschrift bzw. einem sog. Faksimile versehen sind. Sie können diese Probleme leicht umgehen, wenn Sie die folgenden Hinweise berücksichtigen.
Oft treffen Lohnpfändungen von sog. „Normalgläubigern“ nach § 850c ZPO mit solchen von Unterhaltsgläubigern nach § 850d ZPO aufeinander. Es kommt dabei zwischen Gläubigern und Arbeitgebern als Drittschuldner ...
In der Praxis ist immer wieder Folgendes zu beobachten: Schuldner und Drittschuldner (Arbeitgeber) erhalten den PfÜB. Ganz schnell bietet der Schuldner dem Gläubiger an, zuverlässig Raten zu zahlen.
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Es ist gesetzliches Ziel, dass Unbemittelte einen weitgehend gleichen Zugang zu Gerichten haben, wie Bemittelte. Das OVG Saarland betont aktuell erneut, dass die Anforderungen an PKH nicht überspannt werden dürfen (31.1.17, 2 D 382/16).