Die Redaktion erreichte folgende Leseranfrage: Der Gläubiger besitzt ein klageabweisendes Urteil, das im Kostenausspruch gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar ist. Zugleich hat der Gläubiger auch einen Kostenfestsetzungsbeschluss (KFB) erhalten, ebenfalls gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Gläubiger möchte die Sicherungsvollstreckung betreiben und ein Konto pfänden. Müssen der KFB und das zugrunde liegende Urteil vorher an den Schuldner zugestellt werden? Muss auch das ...
Regelmäßig ist festzustellen, dass Gläubiger zu unbedacht im amtlichen Gerichtsvollzieherformular Module ankreuzen, ohne die Gerichtsvollzieherkosten im Blick zu haben. Hier ein typisches Beispiel aus der Praxis:
Der BGH hat entschieden: Der Anspruch auf Erteilung einer Lohnabrechnung stellt einen unselbstständigen Nebenanspruch dar, wenn es der Abrechnung bedarf, um den Anspruch auf Lohnzahlung geltend machen zu können (VE ...
Das OLG Hamm hat jetzt entschieden: Der Erlass eines Europäischen
Beschlusses zur vorläufigen Kontopfändung nach Art. 7 EuKoPfVO setzt
voraus, dass die Vollstreckung des Gläubigers ohne den Beschluss unmöglich oder sehr bzw. erheblich erschwert wird (14.1.19, I-8 W 51/18, Abruf-Nr. 209090 ). Es reicht nicht aus, dass der Schuldner ein Kontoguthaben von einem Mitgliedstaat in einen anderen transferiert. Zudem besteht ein
Anspruch darauf, Kundeninformationen gemäß Art. 14 EuKoPfVO einzuholen, nicht schon ...
Erteilen Gläubiger Vollstreckungsaufträge an den Gerichtsvollzieher,
beachten sie immer wieder nicht, dass nicht eingereichte Formularseiten oder Module des amtlichen Formulars Teile des Vollstreckungsauftrags bilden ...
Die Zwangsvollstreckung in Luftfahrzeuge ist weder für das Gericht noch für Gläubiger Tagesgeschäft. Dennoch sollten Sie wissen, wie Sie mit einer solchen exklusiven Vollstreckungsmöglichkeit umgehen müssen, wenn ...
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Gerichtsvollzieher bemängeln schon länger, dass sie die Vorlage einer Original-Prozessvollmacht zum Teil mehrfach anfordern müssen. In einem Fall des AG Landau wurde es dem Gerichtsvollzieher „zu bunt“.