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  • · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    Gläubiger haben oft ihre liebe Not mit Schuldnern, die unregelmäßigen Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern nachgehen. Unsere Leserin Carmen Lusch, Berlin, kennt das Problem. Sie berichtete uns davon, wie sie zuletzt erfolgreich einem Dozentenhonorar „hinterherlief“. Und sie sagt: Viel wichtiger sind bei bestimmten Schuldnern Absprachen, die häufig stärker wirken, als die Pfändung selbst.

     

    Erst lehren, dann pfänden …

    Unsere Leserin hat in den vielen Jahren ihrer Tätigkeit immer wieder auch gegen Schuldner vollstreckt, die geisteswissenschaftliche Fächer studiert hatten. Sie arbeiteten z. B. in befristeten Projekten oder hatten Zeitverträge mit Universitäten. Darunter war auch Schuldner S. Dieser gab zwar hin und wieder kleine Assistenzaufgaben und Einkünfte an. Unsere Leserin vermutete allerdings, dass S. weitere Geldquellen verschwieg.

     

    Sie ging daher wie folgt vor: Unsere Leserin glich die Studienschwerpunkte und bisherigen Tätigkeiten des S. mit passenden Optionen ab. Mit seiner philosophisch-sprachlichen Ausrichtung und einer Dissertation über den französischen Philosophen René Descartes bot er unserer Leserin gute Rechercheansätze. So gab sie regelmäßig bei ihren Onlinerecherchen Philosophennamen und u. a. die Schlagworte „Ausstellung“, „Vortrag“, „Vortragsreihe“ usw. an.

     

    Es dauerte zunächst, dann ergab eine ihrer Recherchen einen Treffer: In einer Nachbarstadt war eine Sonderausstellung zu französischen Geistesgröße eröffnet worden, die von einer Vortragsreihe und Exkursionen begleitet wurde. Hier fand sie S. unter den Mitarbeitern in einem Untermenü der dafür online gegangenen Website. War hier noch unklar, ob sein Honorar lohnende Summen bieten würde, brachten ihre weiteren Nachforschungen einen unerwarteten weiteren Erfolg: Sie durchsuchte die PDF-Datei des Ausstellungsprogramms und entdeckte eine dreitägige Exkursion nach Frankreich, die auch von Sponsoren gefördert wurde. Leiter der Exkursion war S.!

     

    Unsere Leserin rief S. sofort an und konfrontierte ihn mit ihren Erkenntnissen. Sie tat das, da sie wusste, dass eine Lohnpfändung immer unangenehm ist, und annahm, dass S. auch künftig an Folgeprojekten mitarbeiten wollte. S. „kapitulierte“ und zahlte zügig einen größeren Betrag auf seine Außenstände.

     

    Oft sind es ungewöhnliche Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckung erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch.

     

    Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 100 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2026 | Seite 160 | ID 50886443