Corona-Sonderzahlungen sind auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen steuerfrei. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Zahlungen zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Krise zweckbestimmt gewährt hat. Eine konkrete (individuelle) Belastung der Begünstigten durch die Corona-Krise ist nicht erforderlich. Dies hat der BFH entschieden.
Zahlt der Mieter für die Überlassung der Mietsache vom Vermieter zu tragende Kosten, führt dies zu Einnahmen des Vermieters aus Vermietung und Verpachtung, die im Zeitpunkt der Zahlung durch den Mieter zugeflossen ...
Die vom Bundestag beschlossene Änderung des Steuerberatungsgesetzes fand am 05.05.2026 im Bundesrat keine Mehrheit. Damit ist auch die darin enthaltene steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie für Beschäftigte in ...
Wer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt oder anstrebt, kann sich in diesen Dingen fortbilden und auch hohe Kosten als Werbungskosten absetzen. Das hat das FG Sachsen klargestellt. Es hat einem Steuerzahler über 5.000 Euro für die Teilnahme an einem u. a. aus Videokurs, Abschlussworkshop und Gruppencoaching bestehenden Seminar mit dem Titel „Immocation Steuerclass“ als Werbungskosten anerkannt.
Wird eine Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt, sind erzielte Gewinne – aber auch Verluste – ertragsteuerlich nicht relevant. Weil es bezogen auf die Unternehmereigenschaft dagegen auf die ...
Begründen Einlagen in eine GmbH, die aus Dienstleistungen bestehen, die der Gesellschafter in der Zukunft für die GmbH erbringt, eine typische oder eine atypische stille Beteiligung an der GmbH? Mit dieser Frage hat ...
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) können Unternehmer ihre Steuerbelastung aktiv beeinflussen. Sie können Gewinn und damit Steuern reduzieren, ohne eine Ausgabe getätigt zu haben, und später angeschaffte Wirtschaftsgüter auch noch schneller abschreiben. Eine Voraussetzung für die Nutzung des IAB ist, dass der Gewinn des Unternehmens 200.000 Euro nicht überschreitet. Aber wie errechnet sich der für den IAB relevante Gewinn? Dazu hat sich jüngst der BFH geäußert.