Fehler bei der Lohnabrechnung kosten Zeit und Geld. Als Praktiker in der Lohn- und Gehaltsabrechnung müssen Sie daher Ihr Wissen zu Lohnsteuer, Sozialversicherung und Arbeitsrecht aktuell halten. Raschid Bouabba liefert Ihnen im IWW-Webinar am 20.04.2023 von 10:00 bis 12:00 Uhr ein Wissens-Update.
Enthält eine Pensionszusage einen Vorbehalt, nach dem die Anwartschaft gemindert oder entzogen werden kann, sind die Voraussetzungen des § 6a EStG nicht erfüllt. Deswegen führt ein derartiger Vorbehalt in der ...
Bei der Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden ist nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 S. 1 UStG der ermäßigte Steuersatz anzuwenden. Der BFH hat jetzt ...
Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern zusätzliche freie Arbeitstage in Form von Altersteilzeit gewähren, können dafür eine steuermindernde Rückstellung bilden. Das hat das FG Köln entschieden.
Zwei GmbH-Gesellschafter – ein Gedanke: Steuern sparen. Kann durch eine Anteilsrotation untereinander mit Kaufpreisen unterhalb der Anschaffungskosten Steuersparpotenzial generiert werden? Eine spannende Frage, ...
Das Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO eröffnet nicht das Recht auf Akteneinsicht in Vorgänge der Betriebsprüfung. Denn diese enthalten neben den personenbezogenen Daten, die den Steuerpflichtigen betreffen, ...
Holen Sie sich aktuelles Gestaltungswissen zu Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ: Am 16.06.2023 findet der 17. IWW-Kongress Praxis Ärzteberatung in Düsseldorf statt. Persönlich präsent oder live am PC? Sie haben die Wahl!
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Bearbeiten Sie die Steuererklärungen und Jahresabschlüsse 2022 schnell, sicher und ohne Stress! Mit den praktischen Checklisten von MBP Mandat im Blickpunkt haben Sie alle Anforderungen und aktuellen Neuerungen im Blick und können die relevanten Punkte Schritt für Schritt abhaken.
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Die Bildung einer Verbindlichkeitsrückstellung setzt u. a. voraus, dass es wahrscheinlich ist, dass die Verbindlichkeit entsteht. Wahrscheinlichkeit liegt vor, wenn mehr Gründe für das Entstehen der Verbindlichkeit sprechen als dagegen („51 Prozent“). Diese Voraussetzung erfüllt ein Unternehmen, das seit vielen Jahren bei positivem Jahresüberschuss Mitarbeiter-Boni auszahlt. Es kann für die Mitarbeiter-Boni eine Rückstellung bilden, entschied das FG Münster.