Corona-Sonderzahlungen sind auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen steuerfrei. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Zahlungen zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Krise zweckbestimmt gewährt hat. Eine konkrete (individuelle) Belastung der Begünstigten durch die Corona-Krise ist nicht erforderlich. Dies hat der BFH entschieden.
Die vom Bundestag beschlossene Änderung des Steuerberatungsgesetzes fand am 05.05.2026 im Bundesrat keine Mehrheit. Damit ist auch die darin enthaltene steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie für Beschäftigte in ...
Wird eine Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt, sind erzielte Gewinne – aber auch Verluste – ertragsteuerlich nicht relevant. Weil es bezogen auf die Unternehmereigenschaft dagegen auf die ...
Begründen Einlagen in eine GmbH, die aus Dienstleistungen bestehen, die der Gesellschafter in der Zukunft für die GmbH erbringt, eine typische oder eine atypische stille Beteiligung an der GmbH? Mit dieser Frage hat sich der BFH auseinandergesetzt. SSP stellt Ihnen die Entscheidung und deren Folgen für die Praxis vor.
Die Energiesteuersätze für Diesel und Benzin werden ab dem 01.05.2026 für zwei Monate um jeweils 14,04 Cent je Liter reduziert. Einschl. des darauf anfallenden Umsatzsteueranteils ergibt sich daraus eine Entlastung ...
Wie sind Handgelder, die ein Fußballclub an Lizenzspieler anlässlich des Vertragsneuabschlusses oder bei Vertragsverlängerung zahlt, steuerlich zu werten? Mit dieser Frage hat sich der BFH befasst. Der BFH ...
Stärken Sie Ihre Mandatsbeziehungen mit intelligenter digitaler Kommunikation. Die Sonderausgabe von KP Kanzleiführung professionell bietet Ihnen einen strukturierten Leitfaden mit direkt nutzbaren Tipps zu Strategie, Organisation und technischer Umsetzung.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.06.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Carsharing kommt v. a. in Ballungsgebieten immer mehr in Mode. Aber gestiegene Benzinpreise und Versicherungsprämien sowie hohe Stellplatzkosten machen das Modell auch in ländlichen Regionen mehr und mehr zum ...