Das Steueränderungsgesetz 2025 hat die größten Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht seit 2020 gebracht. Die Neuerungen, die allesamt am 01.01.2026 in Kraft getreten sind, gehen weit über die schlagzeilenträchtigen Erhöhungen von Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrag hinaus. Sie sind für alle gemeinnützigen Organisationen relevant. Vereinsexperte Wolfgang Pfeffer stellt Ihnen am 27.01.2026 alle Neuerungen detailliert vor.
Der Bundesrat hat dem Steueränderungsgesetz 2025 in der vom Bundestag beschlossenen Fassung zugestimmt. Es tritt damit zum 01.01.2026
in Kraft. Neben der Anhebung wichtiger Freigrenzen und Freibeträge
sieht es für ...
Eine Spendenzusage ist ein Schenkungsversprechen nach § 518 BGB und deshalb nur in notarieller Form wirksam. Das hat der BGH in einem Fall
klargestellt, in dem ein Mietvertrag mit einer Stiftung mit der Vereinbarung ...
Bei der Bestellung eines Notvorstands darf das Registergericht die Person nicht gegen das Votum der Mitgliederversammlung auswählen. Das entschied das OLG Düsseldorf im Fall eines ehemaligen Vorstandsmitglieds, dem die Mitgliederversammlung – mit deutlicher Mehrheit – die Entlastung verweigert hatte.
Erhalten Kandidaten bei der Wahl zum Vorstand keine Mehrheit, kann die Wahl noch in der gleichen Versammlung wiederholt werden. Das hat das OLG Düsseldorf entschieden.
Die Anhebung der Kleinunternehmergrenze von 22.000 auf 25.000 Euro kann für Vereine bedeuten, dass sie künftig von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerbefreiung wechseln (können). Was bei diesem Übergang zu ...
Neue Spielräume und Erleichterungen für Stiftungen
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 sind wichtige Änderungen für steuerbegünstigte Körperschaften in Kraft getreten. Die aktuelle Schwerpunktausgabe von SB StiftungsBrief bringt Sie auf den neuesten Stand! Mit praktischen Beispielen und konkreten Handlungsempfehlungen.
Steueränderungen 2026: Das müssen Sie jetzt wissen!
Sparen Sie sich mühselige Recherchen: SSP hat die Steueränderungen 2026 übersichtlich zusammengefasst und mit konkreten Tipps und Anwendungsbeispielen für Sie aufbereitet. So starten Sie perfekt vorbereitet ins neue Beratungsjahr.
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
§ 13 Abs. 1 Nr. 17 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) befreit „Zuwendungen, die ausschließlich kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken gewidmet sind, sofern die Verwendung zu dem bestimmten Zweck gesichert ist“ von der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Diese Steuerbefreiung setzt voraus, dass die Zwecke der Satzung des Zuwendungsempfängers, denen die Zuwendung gewidmet ist, ausschließlich, d. h. ausnahmslos und uneingeschränkt, steuerbegünstigt sind. Das entschied der BFH ...