Das Bayerische Landeskabinett hat eine Bundesratsinitiative zum Bürokratieabbau im Steuerrecht beschlossen. Gefordert werden darin auch eine Reihe von Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht.
Gibt es für Sie eine besondere Erfahrung, die Sie mit den Produkten des IWW Instituts verbinden? Erinnern Sie sich z. B. an einen Praxistipp, der Ihnen schnell geholfen hat? Oder gab es einen Musterfall, durch den Sie ...
Erhält die Vizepräsidentin eines Berufsverbands für ihre Tätigkeit eine signifikante Aufwandsentschädigung, liegt eine abhängige Beschäftigung vor. Das hat das Sozialgericht (SG) Berlin entschieden.
Mitgliedsbeiträge sind bei bestimmten Satzungszwecken nicht steuerlich abzugsfähig. Ob das aber auch für die Beiträge von Fördermitgliedern gilt, ist nicht geklärt.
Mit dem Wachstumschancengesetz ist – über die Neuregelung von
§ 14 Abs. 1 UStG – die obligatorische Verwendung einer elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern eingeführt worden.
Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 soll die „Förderung wohngemeinnütziger Zwecke“ als neuer gemeinnütziger Zweck in die Abgabenordnung aufgenommen werden. VB stellt Ihnen die Neuregelung vor und ordnet sie ...
26. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 22.11.2024
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren. Bei Buchung bis zum 31.08.2024 profitieren Sie jetzt von 10 % Frühbucherrabatt!
Rechtssicher von der EÜR zur Bilanzierung ... und umgekehrt
Ein Wechsel der Gewinnermittlungsart ist immer fehleranfällig. Mit der Sonderausgabe von MBP Mandat im Blickpunkt gehen Sie auf Nummer sicher! Nutzen Sie die praktischen Checklisten und prüfen Sie Punkt für Punkt, bei welchen Positionen eine Gewinnkorrektur nötig ist.
Steuern sparen durch Immobilienübertragung: So geht’s
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Fast allen gemeinnützigen Organisationen ist gemein, dass sie sowohl unternehmerische als auch nichtunternehmerische Aktivitäten entfalten. Für Ausgaben, die in dem Kontext anfallen, machte man gern den Vorsteuerabzug geltend. Das setzt aber voraus, dass diese Ausgaben mit steuerpflichtigen Einnahmen des Vereins in Zusammenhang stehen. Weil das oft nur teilweise der Fall ist, ist häufig auch nur ein anteiliger Vorsteuerabzug möglich. VB stellt Ihnen dazu das Gesamtumsatzschlüsselverfahren vor.