Ein SSP-Leser fragt: Mein Mandant vermietet ein Objekt. Auf dem Dach wurde eine nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfreie PV-Anlage installiert. Erzeugter Strom wird den Mietern über ein Mieterstrommodell berechnet, nicht benötigter Strom wird eingespeist (EEG-Vergütung). In dem Objekt wird eine Wärmepumpe betrieben, die einen Teil des PV-Anlagen-Stroms verwendet. Auch dieser Strom wird auf die Mieter umgelegt. Was ist steuerfrei?
Die steuerliche „Über-Kreuz-Nutzung“ – den Dienstwagen privat der Familie überlassen und für Dienstreisen das Privatfahrzeug nutzen – galt lange als geschickter Weg, um zusätzliche Werbungskosten zu ...
Zu versteuerndes
Haushaltseinkommen
ist Zünglein an
der Förderwaage Zu versteuerndes
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der Förderwaage Die Bundesregierung hatte im Herbst 2025 beschlossen, ein neues Programm ...
Allein die einschlägige lohnsteuerrechtliche Begriffsbestimmung entscheidet darüber, ob ein Einkommensbestandteil als sonstiger Bezug im Sinne des § 2c Abs. 1 S. 2 BEEG elterngeldrechtlich unbeachtlich ist. Das hat das LSG Baden-Württemberg klargestellt.
Der BFH hat unlängst dazu Stellung genommen, welche Voraussetzungen an den Vorsteuerabzug auf Anzahlungen zu stellen sind. Im konkreten Fall war der Rechnungsempfänger Opfer eines Betrugs geworden. Die versprochene ...
Corona-Sonderzahlungen sind auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen steuerfrei. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Zahlungen zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Krise ...
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Zahlt der Mieter für die Überlassung der Mietsache vom Vermieter zu tragende Kosten, führt dies zu Einnahmen des Vermieters aus Vermietung und Verpachtung, die im Zeitpunkt der Zahlung durch den Mieter zugeflossen sind. Das hat das FG Berlin-Brandenburg klargestellt.