Wie weit kann man § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG ausnutzen? Was ist unter „übliche Gelegenheitsgeschenke“ zu verstehen, die man regelmäßig zuwenden kann, ohne dass sie in die Bemessungsgrundlage des 400.000-Euro-Schenkungsteuerfreibetrags über zehn Jahre fallen? Mit dieser Frage hat sich das FG Rheinland-Pfalz bei einem Ostergeldgeschenk über 20.000 Euro befasst.
Einführung einer Arbeitstagepauschale wird geprüft Einführung einer Arbeitstagepauschale wird geprüft Die Prüfung, ob eine steuerliche Arbeitstagepauschale zwecks Vereinfachung der Besteuerung von Arbeitnehmern ...
Eine Lehrerin kann Kosten für einen Umzug, der v. a. dadurch veranlasst ist, dass die neue Wohnung im Gegensatz zur alten ein häusliches Arbeitszimmer enthält, nur dann als Werbungskosten absetzen, wenn weitere – objektive – Voraussetzungen für einen beruflich veranlassten Umzug (z. B. Fahrzeitersparnis) vorliegen. Das hat das FG Münster klargestellt.
Reisekosten stellen oft die höchsten steuerlich abzugsfähigen Werbungskosten von Arbeitnehmern dar. Doch wann genau liegen Reisekosten vor und wie ermitteln sich die Abzugs- und Erstattungsbestandteile konkret? Diesen ...
Die Tätigkeit eines Soldaten bringt oft viele Versetzungen und Kommandierungen mit sich. Aus steuerlicher Sicht stellt sich dann naturgemäß die Frage, ob und, wenn ja, wo der Soldat eine erste Tätigkeitsstätte ...
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.06.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Stärken Sie Ihre Mandatsbeziehungen mit intelligenter digitaler Kommunikation. Die Sonderausgabe von KP Kanzleiführung professionell bietet Ihnen einen strukturierten Leitfaden mit direkt nutzbaren Tipps zu Strategie, Organisation und technischer Umsetzung.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Seit 2020 können Berufskraftfahrer, die auf einem Kfz des Arbeitgebers oder beauftragten Dritten übernachten, eine Übernachtungspauschale absetzen. Die Pauschale beträgt neun Euro (2020 bis 2023: acht Euro) und ist für jeden Kalendertag zu berücksichtigen, an dem der Arbeitnehmer auf dem Fahrzeug übernachtet und Verpflegungsmehraufwand absetzen kann. In der Praxis wird die Pauschale häufig von Lkw-Fernfahrern genutzt. Sie erübrigt einen Einzelnachweis des Aufwands.