· Fachbeitrag · Unternehmensbesteuerung
Betriebsruhe, Betriebsunterbrechung oder Betriebsaufgabe: Wann gilt was?
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
Krankheit, fehlende Nachfolger oder wirtschaftliche Schwierigkeiten – es gibt viele Auslöser, die dazu führen, dass ein Betrieb vorübergehend geschlossen werden muss. Steuerlich macht es einen erheblichen Unterschied, ob eine Betriebsunterbrechung vorliegt oder der Betrieb bereits aufgegeben wurde. SSP zeigt Ihnen, welche steuerlichen Folgen die einzelnen Varianten haben und wie Sie vermeiden, dass aus einer vorübergehenden Pause eine steuerpflichtige Betriebsaufgabe wird.
Wann liegt steuerlich eine Betriebsunterbrechung vor?
Viele Unternehmer sprechen davon, ihren Betrieb „ruhen zu lassen“. Der Begriff „Betriebsruhe“ ist im Steuerrecht aber nicht definiert. Maßgeblich ist vielmehr die Abgrenzung zwischen einer Betriebsunterbrechung und einer Betriebsaufgabe. Diese Unterscheidung ist von erheblicher Bedeutung:
- Bei einer Betriebsunterbrechung besteht Ihr Betrieb steuerlich grundsätzlich fort.
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