· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Neu aus dem BMF: Bei Führungskräften kann Home-Office zur Betriebsstätte mutieren
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels
Das BMF hat die Grundsätze zum Begriff der Betriebsstätte neu gefasst. Besonders praxisrelevant sind dabei die Ausführungen zum Home-Office: Im Normalfall stellt dieses zwar keine Betriebsstätte dar. Bei Geschäftsführern und anderen leitenden Mitarbeitern, die geschäftsleitende Funktionen ausüben, sowie bei grenzüberschreitenden Home-Office-Modellen kann das aber durchaus anders sein. SSP liefert die Details.
Das neue BMF-Schreiben zum Begriff der Betriebsstätte
Auf stolzen 52 Seiten hat das BMF die Voraussetzungen einer Betriebsstätte nach § 12 AO erläutert. Dabei geht das BMF auch ausführlich auf den abkommensrechtlichen Betriebsstättenbegriff ein. Das Schreiben ist deshalb von Bedeutung, weil das Vorliegen einer Betriebsstätte häufig eine Voraussetzung für die Besteuerung bildet (BMF, Schreiben vom 18.06.2026, Az. IV B 2 – S 1301/01410/007/264, Abruf-Nr. 255487). Von der Systematik her gilt:
- 1. Prüfung nach deutschem Recht, ob eine Betriebsstätte vorliegt.
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