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  • · Fachbeitrag · Handwerkerleistungen

    Handwerkerbonus in § 35a EStG soll 2027 sinken – so holen Sie 2026 noch alles raus

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG soll ab 2027 weniger attraktiv werden. Statt 20 Prozent sollen ab 2027 nur noch 15 Prozent der begünstigten Aufwendungen berücksichtigt werden; zugleich soll der Höchstbetrag von 1.200 Euro auf 900 Euro sinken. Wer ohnehin Handwerkerarbeiten plant, sollte deshalb jetzt prüfen, ob und wie sich der höhere Steuerabzug noch für 2026 sichern lässt.

    Der Status Quo und die Pläne der Bundesregierung

    Für Handwerkerleistungen zur Renovierung, Erhaltung und Modernisierung ermäßigt sich derzeit Ihre tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen, höchstens jedoch um 1.200 Euro pro Jahr. Diesen Höchstbetrag erreichen Sie bei 6.000 Euro begünstigten Aufwendungen. Begünstigt sind Arbeitskosten sowie Maschinen- und Fahrtkosten einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer. Materialkosten bleiben außen vor.

     

    Doch dabei bleibt es voraussichtlich nicht. Nach dem von der Bundesregierung am 02.09.2026 beschlossenen Regierungsentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 soll die Steuerermäßigung ab 2027 auf 15 Prozent und der Höchstbetrag auf 900 Euro reduziert werden. Das bedeutet konkret: