Der Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrag kann nur genutzt werden, wenn die Tätigkeit nebenberuflich ist. Dazu muss sie sich von einem eventuell ausgeübten Hauptberuf unterscheiden und darf für sich genommen nicht mehr als 14 Stunden pro Woche umfassen. Als Kriterium für eine Nebenberuflichkeit kann dabei auch gelten, dass die Haupttätigkeit abhängig beschäftigt, die nebenberufliche Tätigkeit aber freiberuflich ausgeübt wird. Das BayLfSt erläutert dies anhand eines Beispiels (BayLSt, Steuerfreiheit für ...
Der mit dem Jahressteuergesetz 2020 neu eingeführte § 57 Abs. 3 AO erweitert die Ausnahmen vom Unmittelbarkeitsgebot auf Kooperationen gemeinnütziger Organisationen. Begünstigt ist eine Körperschaft auch, „wenn ...
Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL regelt die Umsatzsteuerbefreiung für sog. Kostenteilungsgemeinschaften, soweit sie gemeinwohlorientierte Leistungen an ihre Mitglieder erbringen. Mit § 4 Nr. 29 UStG wurde diese ...
Der BFH hat die Grundsätze zur Gewerbesteuerpflicht rechtsfähiger Stiftungen klargestellt. Für die Praxis besonders von Bedeutung ist dabei die Aussage, dass Stiftungen nicht allein aufgrund ihrer Rechtsform gewerbesteuerpflichtig sind. Eine Gewerbesteuerpflicht kommt vielmehr nur in
Betracht, wenn und soweit die Stiftung tatsächlich einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält oder selbst einen Gewerbebetrieb betreibt. Denn sie ist keine Kapitalgesellschaft i. S. v. § 8 Abs. 2 KStG. SB stellt
Ihnen ...
Viele Stiftungen nehmen mit ihren Mitarbeitern an Firmenläufen teil. Hier stellt sich regelmäßig die Frage, ob und ggf. wie sich die von den Stiftungen getragenen Kosten wie Laufshirt der Stiftung, Startgebühr, ...
Die satzungsmäßige Vermögensbindung ist gegeben, wenn in der Satzung entweder der steuerbegünstigte Verwendungszweck genau bestimmt wird oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder juristische Person des ...
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Während bei steuerbegünstigten Körperschaften die vermögensverwaltenden Tätigkeiten ertragsteuerfrei sind, unterliegen sie bei nicht gemeinnützigen Körperschaften zwar der Körperschaftsteuer, aber nicht
immer der Gewerbesteuer. Eine aktuelle BFH-Entscheidung liefert ein
detailliertes Prüfschema für die Gewerbesteuerpflicht.