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Der Wettbewerbsdruck auf die Anwaltschaft hat sich durch die ständig steigenden Zulassungszahlen, aber auch durch das Rechtsdienstleistungsgesetz weiter verschärft. Wer jetzt nicht reagiert, wird erhebliche ...
Die meisten Stiftungen verfolgen gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke. Nur 6,4 % sind auf private Zwecke ausgerichtet und damit in vollem Umfang steuerpflichtig. Satzungen steuerbegünstigter Stiftungen ...
Möchte ein potenzieller Stifter sein Vermögen zu Lebzeiten für andere Zwecke nutzen oder unmittelbar selbst verwalten, besteht die Möglichkeit, die Stiftung zu Lebzeiten vorzubereiten, sie aber erst nach dem Tod zu errichten. Dieser Beitrag zeigt anhand einer Musterformulierung mit Erläuterungen, wie man eine rechtsfähige Stiftung mittels Testament errichten kann. Das folgende Formulierungsbeispiel ist kein „Muster“, das für alle Fälle der letztwilligen Stiftungserrichtung passt, sondern eben nur ein ...
Mustersatzungen spielen in der Stiftungspraxis eine erhebliche Rolle – sowohl bei der Gründung als auch bei einer Satzungsänderung. Bewährte Formulierungen tragen zu Arbeitserleichterung und Rechtssicherheit bei.
Sozialunternehmer greifen angesichts knapper Mittel, aber auch knapper menschlicher Arbeitskraft auf immer innovativere Beschäftigungsmodelle zurück. Im Gesundheitsbereich betrifft dies z.B. die Einbindung von Ärzten ...
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
KMU-Beratung: mit KI in die Pole Position am Markt!
Verschaffen Sie sich neue Wettbewerbsvorteile mit KI! Die Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt zeigt, wie Sie die Beratung von KMU mithilfe KI-basierter Lösungen gezielt optimieren – z. B. bei der Wirtschaftsprüfung oder im Nachhaltigkeitsmanagement.
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Ein Stiftungskonstrukt besonderer Art ist die Stiftung & Co. KG. Für welche Sachverhalte diese Rechtsform in Betracht kommt, zeigt der folgende Beitrag. Außerdem werden häufig anzutreffende – aber falsche – Thesen einer kritischen Betrachtung unterzogen. Im abschließenden Beitrag der Reihe geht es im Wesentlichen um die Frage der Vermögensausstattung und um die Arbeitnehmermitbestimmung.