04.03.2021 · Fachbeitrag aus StiftungsBrief · Sozialversicherungspflicht
Ein Vorstandsmitglied eines dreiköpfigen Vorstands einer gemeinnützigen Stiftung bürgerlichen Rechts ist in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig beschäftigt, wenn er nicht nach eigenem Gutdünken handeln kann. Das hat das BSG entschieden. SB stellt Ihnen die für die Praxis wichtige Entscheidung vor.
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03.03.2021 · Nachricht aus StiftungsBrief · Haftung
Über § 31a BGB, der über § 86 BGB auch für das Stiftungsrecht gilt, haften Stiftungsvorstände, die ehrenamtlich tätig sind oder nur eine geringe Vergütung von 720 Euro erhalten, nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei der Erhöhung des Ehrenamtsfreibetrags auf 840 Euro zum 01.01.2021 hatte es der Gesetzgeber übersehen, die Haftungsregelung in § 31a und 31b BGB auf den neuen Betrag anzupassen. Dieses Versäumnis soll mit dem 7. Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen ...
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02.03.2021 · Fachbeitrag aus StiftungsBrief · Gemeinnützigkeitsrecht
Der Gesetzgeber hat im Zuge des Jahressteuergesetzes (JStG) 2020 auch eine Vielzahl von Vorschriften im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht geändert. Bei dieser umfassendsten Reform seit dem Jahr 2013 ist in einem neuen § 57 Abs. 3 AO das Kriterium der unmittelbaren Zweckverfolgung auf Kooperationen mit anderen steuerbegünstigten Organisationen ausgeweitet worden. Der SB StiftungsBrief informiert Sie über die Neuregelung und zeigt auf, welche Fragen demnächst von der Finanzverwaltung ...
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02.03.2021 · Fachbeitrag aus StiftungsBrief · Stiftungsaufsicht
Das OVG Saarland hat im Streit zwischen einer Stiftung und der Stiftungsbehörde um die Anordnung der Herausgabe von Stiftungsunterlagen zentrale Aussagen zu Grund und Grenzen stiftungsaufsichtsbehördlichen Handelns getroffen. SB stellt Ihnen die Details nachfolgend vor.
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02.03.2021 · Fachbeitrag aus StiftungsBrief · Stiftungsrechtsreform
Am 28.09.2020 hatte das BMJV einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts“ veröffentlicht. Dieser war sowohl von Verbänden als auch von der Rechtswissenschaft stark kritisiert worden. Die Bundesregierung hat darauf reagiert. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts“ vom 03.02.2021 enthält im Vergleich zum Referentenentwurf deutliche Änderungen. SB StiftungsBrief stellt Ihnen die wesentlichen Änderungen vor.
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02.03.2021 · Fachbeitrag aus StiftungsBrief · Spenden
Spenden sind bei vielen gemeinnützigen Einrichtungen eine unverzichtbare Finanzierungsquelle. Im Umgang mit Spenden gibt es aber viele mögliche Fehler, die zu steuerlich ungünstigen Ergebnissen oder gar zur Steuerhaftung führen oder gar den Spender betreffen können. SB erläutert in einer Beitragsreihe die Grundlagen des steuerlichen Spendenrechts und beschäftigt sich detailliert mit Einzelfällen wie Sach- und Aufwandsspenden oder neueren Verfahren des Online-Fundraisings, bei denen ...
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02.03.2021 · Fachbeitrag aus StiftungsBrief · Umsatzsteuer
Nach der bisherigen Rechtsauffassung war die Umsatzsteuerbefreiung für sportliche Veranstaltungen im Gemeinschaftsrecht weiter gefasst als im deutschen Recht. Jetzt hat sich der EuGH positioniert und klargestellt: Die nationalen Regelungen sind ausschlaggebend.
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02.03.2021 · Fachbeitrag aus StiftungsBrief · Gemeinnützigkeit
Die Einflussnahme auf die politische Willensbildung und öffentliche Meinung ist kein eigenständiger gemeinnütziger Zweck im Sinne von § 52 AO. Das hat der BFH im zweiten Rechtsgang zum „Attac-Urteil“ klargestellt.
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02.03.2021 · Fachbeitrag aus StiftungsBrief · Informationsfreiheitsgesetz
Die gemeinnützige Bürger- und Kulturstiftung einer Sparkasse ist nach dem nordrhein-westfälischen Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) verpflichtet, Auskunft zu erteilen. Das hat das OVG Münster zugunsten eines Bürgers entschieden. SB ordnet die Entscheidung für die Praxis ein.
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02.03.2021 · Nachricht aus StiftungsBrief · IWW-Webinare Anwaltsvergütung
Zum 1.1.21 sind bekanntlich die Beträge der gesetzlichen Anwaltsvergütung und einzelne Streitwerte angehoben worden und es haben sich inhaltliche Änderungen im RVG ergeben. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Übergangsvorschrift des § 60 RVG selbst geändert worden ist. In diesem Zusammenhang ist es für den Anwalt wichtig zu wissen, wann er bereits nach den neuen Gebührenbeträgen und nach neuem Recht abrechnen kann und wann noch altes Gebührenrecht gilt. Unser Gebührenexperte, ...
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