Eine nicht ganz seltene Situation – auch bei einer Beratung im Stiftungsrecht: „Ja, Herr Rechtsanwalt, da hat mir der Fachmann XY aber gesagt, dass das nicht so ist.“ Das führt dann zu der Gegenfrage: „Hat XY Ihnen auch begründet, warum das seiner Meinung nach so ist?“ Antwort: „Nein, aber der ist doch ein anerkannter Fachmann.“
Die Stiftung als Instrument für die Unternehmensnachfolge ist ein Dauerthema. Sie ist hier vor allem als Beteiligungsträgerstiftung ein praktischer Ansatz, und das nicht als Standardlösung von der Stange.
Die Besetzung von Stiftungsorganen (Vorstand und Stiftungsrat) ist eine schwierige Aufgabe! Und das ist nicht nur deshalb so, weil der allgemeine Personalengpass auch hier die Auswahl einschränkt. Die Organe müssen zudem „passend“ besetzt werden. Die Mitglieder des Vorstands und des Stiftungsrats müssen miteinander arbeiten können. Im Idealfall ergibt sich aus der spezifischen Zusammensetzung in der Ergänzung ein besonderer Mehrwert. Dass Organmitglieder genügend Zeit haben müssen und motiviert sein ...
Das neue Jahr hat uns schon mit großen Schritten und vielen komplexen Themen vereinnahmt. Das ist Anlass, einen Blick auf die Stiftungswelt und deren Zukunft zu werfen. Welche großen Themen werden uns im ...
„Die Stiftungsorgane haben bei ihrer Tätigkeit für die Stiftung und die zuständigen Behörden haben bei der Aufsicht über die Stiftung den bei der Errichtung der Stiftung zum Ausdruck gekommenen Willen, hilfsweise ...
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Mehr „Netto vom Brutto“: Das wünschen sich fast alle Arbeitnehmer. Und da der Staat zahlreiche begünstigte Gehaltsbestandteile anbietet, können die Lohnsteuern und Sozialabgaben optimiert werden. Die StiB-Sonderausgabe zeigt Ihren Mandanten interessante Vergütungsbestandteile!
Die SB-Sonderausgabe stellt Ihnen die aktuellen Spielregeln im Stiftungsrecht kompakt und leicht verständlich vor – von den Grundlagen für die Rücklagenbildung bis zur Rechnungslegung nach den neuen IDW-Empfehlungen. Mit diesem einfach umsetzbaren Leitfaden bleibt Ihre Stiftung auf der Höhe der Zeit.
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In der Praxis stoßen wir, vor allem bei gemeinnützigen Stiftungen, immer wieder auf dieselben Probleme. Zweckverfehlung, Mittelfehlverwendung und Verstoß gegen den Vermögenserhaltungsgrundsatz. Ich will deshalb dazu hier noch einmal ausgesprochen deutlich einige Punkte betonen: