Das BMF hat wegen des fortdauernden russischen Angriffskrieges die steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten bis zum 31.12.2027 verlängert.
Die Finanzierung gemeinnütziger Organisationen steht unter Druck. Klassische Spenden reichen oft nicht aus, um Projekte dauerhaft abzusichern. Sponsoring kann hier eine wertvolle Ergänzung sein. Richtig gestaltet, ...
Eine vorkonstitutionelle unselbstständige Familienstiftung unter städtischer Trägerschaft ist auch dann als nicht rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG zu beurteilen, wenn ...
Die Umsatzsteuerbefreiung für Gesundheits- und Sozialleistungen nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. b und g MwStSystRL greift nur, wenn das konkret leistende Gruppenmitglied selbst alle Voraussetzungen erfüllt, einschließlich der erforderlichen Anerkennung als medizinische Einrichtung oder als Einrichtung mit sozialem Charakter. Dies hat das EuG klargestellt.
Beiträge der Eltern an einen Förderverein, der das Geld an den Schulträger weiterleitet, können als Schulgeld steuerlich abgezogen werden. Das hat der BFH in einem Fall klargestellt, in dem Träger der Schule eine ...
Erfasst der Widerruf eines Zuwendungsbescheids für Fördermittel lange zurückliegende Zeiträume und löst er bei der gemeinnützigen Organisation hohe Rückzahlungen aus, muss die Behörde prüfen, ob sie den ...
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Haftung in der Stiftung: Das sind die größten Gefahren
Wo liegen typische Haftungsrisiken in der Stiftungsarbeit? Und wie
wirksame Prävention gestalten? Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief zeigt, mit welchen Strategien Stiftungen und ihre Verantwortlichen ein proaktives Enthaftungsmanagement aufbauen.
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Sozialpädagogische Familienhelfer sind nicht nur für Kommunen tätig, sondern auch für freie Wohlfahrtsverbände und andere gemeinnützige Träger wie Stiftungen. Für sie ist eine Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen relevant, nach der die Tätigkeit einer sozialpädagogischen Familienhelferin als abhängige Beschäftigung einzustufen war.