„Kulturkostenzuschüsse“ der öffentlichen Hand sind steuerbare Entgelte und keine echten Zuschüsse, wenn ein Zusammenhang zwischen den Zahlungen und den Leistungen besteht. Dieser Zusammenhang besteht nach Ansicht des FG Schleswig-Holstein, wenn kulturelle Veranstaltungen im Rahmen einer Betriebspflicht für ein Kulturzentrum durchgeführt werden.
Der BFH hat seine langjährige Rechtsprechung zur Besteuerung zinslos gestundeter Kaufpreisforderungen im Privatvermögen aufgegeben. Vereinbaren die Parteien, dass jede Rate vollständig auf den Kaufpreis angerechnet ...
Eine größere Spende in den Vermögensstock einer Stiftung kann über bis zu zehn Jahre steuerlich als Sonderausgabe abgesetzt werden. Doch was passiert, wenn der Spender die Zuwendung im Jahr der Zahlung zunächst gar ...
Bei ausländischen Familienstiftungen stellt sich im Erbschaftsteuerrecht oft die Frage, wem das Stiftungsvermögen zuzurechnen ist. Behält sich der Stifter umfassende Herrschaftsbefugnisse vor, bleibt ihm das Vermögen trotz zivilrechtlicher Verselbstständigung der Stiftung steuerlich weiter zugerechnet. Fraglich ist, was mit dieser Zurechnung beim Tod des Stifters geschieht. Das FG München hat für vor dem 01.04.2009 errichtete liechtensteinische Familienstiftungen wichtige Klarstellungen getroffen und ...
Ein Leser fragt: Eine Familienstiftung veräußert innerhalb eines Jahres Aktien. Dabei erzielt sie einen Gewinn von 1.000 sowie einen Verlust von 3.000 Euro. Zudem sind 1.500 Euro tatsächliche Werbungskosten mit Bezug ...
Bei einer vor dem 01.04.2009 errichteten liechtensteinischen Alt-Stiftung fallen die vermögensbezogenen Herrschaftsbefugnisse des Stifters nach liechtensteinischem Recht höchstpersönlich aus und sind nicht vererblich.
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Komplexes Nachfolgemandat? Nutzen Sie den Familienpool!
Punkten Sie in der Nachfolgeberatung mit einem cleveren Gestaltungsmodell! Mit dem Familienpool lassen sich gerade komplexe Vermögen optimal strukturieren. Die neue Beitragsserie von ErbBstg Erbfolgebesteuerung bietet Ihnen das nötige Spezialwissen – praxisgerecht aufbereitet zur direkten Umsetzung.
Der Gesetzgeber hat die Steuerbefreiung für Sportprämienzahlungen in
§ 3 Nr. 73 EStG mit Wirkung zum 01.01.2026 erweitert: Neben der Stiftung Deutsche Sporthilfe sind jetzt auch gemeinnützige Organisationen der Länder aufgeführt, die hinsichtlich Förderzweck und Organisation mit der Sporthilfe vergleichbar sind (z. B. Landesstiftungen zur Sportförderung). Ebenso steuerfrei sind Prämienzahlungen unmittelbar aus Haushaltsmitteln der Länder.