Ein Leser fragt: Eine Familienstiftung veräußert innerhalb eines Jahres Aktien. Dabei erzielt sie einen Gewinn von 1.000 sowie einen Verlust von 3.000 Euro. Zudem sind 1.500 Euro tatsächliche Werbungskosten mit Bezug zur Vermögensverwaltung angefallen (keine unmittelbaren Veräußerungskosten). Wie werden die Einkünfte für Zwecke der Besteuerung ermittelt?
Bei einer vor dem 01.04.2009 errichteten liechtensteinischen Alt-Stiftung fallen die vermögensbezogenen Herrschaftsbefugnisse des Stifters nach liechtensteinischem Recht höchstpersönlich aus und sind nicht vererblich.
Der Gesetzgeber hat die Steuerbefreiung für Sportprämienzahlungen in
§ 3 Nr. 73 EStG mit Wirkung zum 01.01.2026 erweitert: Neben der Stiftung Deutsche Sporthilfe sind jetzt auch gemeinnützige Organisationen der ...
Die steuerliche Anerkennung von Familiengenossenschaften als lukratives Gestaltungsmodell beschäftigt nun den BFH in gleich drei Revisionsverfahren. Das ist bemerkenswert: Nachdem Finanzverwaltung und Finanzgerichte das Gestaltungsmodell bislang durchweg abgelehnt haben, erhält der BFH nun Gelegenheit, die maßgeblichen Rechtsfragen höchstrichterlich zu klären.
Die Finanzverwaltung hat den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) überarbeitet. Der Fokus liegt dabei ausschließlich auf dem Abschnitt „Steuerbegünstigte Zwecke“. Neuerungen durch das Steueränderungsgesetz ...
Stiftungen verwirklichen regelmäßig unternehmerische, ideelle und ggf. private oder destinatärbezogene Nutzungen nebeneinander. Das BMF hat allerdings die umsatzsteuerliche Behandlung gemischt genutzter Gegenstände ...
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Das Sächsische Finanzministerium hat sich in einem aktuellen Erlass mit der Steuerbefreiung von Tanzschulen bzw. Tanzkursen nach § 4 Nr. 21 UStG befasst. Die Verfügung betrifft sowohl vergangene als auch künftige Veranlagungszeiträume und liefert eine Übersicht über die von Tanzschulen angebotenen Kurse und deren umsatzsteuerliche Behandlung.