Das BMF hat wegen des fortdauernden russischen Angriffskrieges die
steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten bis zum 31.12.2026 verlängert.
Der Unternehmer, der ein nicht nach § 108 SGB V zugelassenes privates Krankenhaus betreibt, kann sich jedenfalls bis zum 31.12.2019 hinsichtlich der von ihm erbrachten Krankenhausleistungen unmittelbar auf Art. 132 Abs.
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. Auch 2026 ist dies so. In dem IWW-Webinar „Änderungen in der Lohnabrechnung 2026“ am ...
Das BMF hat sich zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 18 UStG für
Umsätze eines Wohlfahrtsverbands z. B. aus dem Betrieb eines Second-Hand-Ladens oder einer Fahrradreparaturwerkstatt geäußert. Es hat den Abschnitt 4.18.1 Abs. 2 UStAE geändert.
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde die für den Bildungsbereich geltende Befreiungsregelung des § 4 Nr. 21 UStG neu gefasst, um diese an die Vorgaben der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie anzupassen und damit zu ...
Viele gemeinnützige Einrichtungen veröffentlichen über ihre digitalen
Kanäle Fachinformationen (z. B. zu Gesundheits- oder Verbraucherschutzthemen) und bitten um Spenden, um solche Angebote dauerhaft finanzieren zu ...
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Holen Sie sich aktuelles Gestaltungswissen zu Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ: Am 20.03.2026 findet der 20. IWW-Kongress Praxis Ärzteberatung in Düsseldorf statt. Persönlich präsent oder live am PC? Sie haben die Wahl!
Unzureichende Planung lässt den Generationenwechsel in vielen mittelständischen Unternehmen scheitern. Die neue Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Mandanten vor den 10 größten Risiken bewahren. Mit Best-Practice-Beispielen zur direkten Umsetzung!
Zuwendungen an eine von einem Bundesland gegründete rechtsfähige Stiftung sind nicht von der Schenkungsteuer befreit, wenn die Zuwendungen nach den in der Stiftungssatzung festgelegten Zwecken nicht ausschließlich Zwecken des Bundeslandes dienen und nicht ausschließlich steuerbegünstigte Zwecke sind. Dies hat der BFH entschieden.