Eine Never Ending Story: Wann unterliegen Zuschüsse der Umsatzsteuer und wann handelt es sich um einen nicht steuerbaren Zuschuss? Eine praxisrelevante Frage, die nicht nur viele Stiftungen betrifft, sondern auch eine ...
Viele NPO erfüllen ihre satzungsmäßigen Zwecke, indem sie ihre Mittel ganz oder teilweise an andere Körperschaften weitergeben, die dann ihrerseits gemeinnützige Projekte durchführen. Wie bei operativ tätigen NPO ...
Bisher wird bei B2B-Umsätzen vorrangig eine Rechnung in Papierform erteilt. Das ändert sich ab 2025 grundlegend. Denn nun ist die neu eingeführte E-Rechnung zu nutzen. Von dieser E-Rechnung sind auch Stiftungen ...
Der BFH hatte den EuGH um Klärung gebeten, ob entgeltliche Umsätze innerhalb des Organkreises, also zwischen Organgesellschaft und Organträger bzw. zwischen Organgesellschaften, als nicht steuerbare Innenumsätze ...
Spenden zwischen gemeinnützigen Organisationen sind eine unkomplizierte Sache. Eine Spendenbescheinigung ist nur bei Spenden aus dem steuerpflichtigen Bereich erforderlich. Dazu erreichte SB folgende Frage.
Die Belegschaft motivieren, das Kennenlernen übergreifend ermöglichen, zum Jahresende für die Mitarbeit danken – das alles sind Gründe, warum Stiftungen Betriebsveranstaltungen durchführen. Umso besser, dass das ...
In der Biergartenzeit dürfen steuerliche Aufzeichnungspflichten nicht aus dem Blick geraten. Die BBP-Sonderausgabe dient Ihnen als verlässlicher Leitfaden zur Beratung Ihrer Gastro-Mandanten. Punkt für Punkt werden alle relevanten Aspekte anschaulich erläutert – inklusive zahlreicher Praxistipps.
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
E-Rechnung: fit für die Beratung in nur 2 Stunden am PC
Ab dem 01.01.2025 gilt im B2B-Bereich die neue E-Rechnungs-Pflicht. Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Mandanten bei der Umstellung proaktiv zu unterstützen! Das IWW-Webinar am 23.10.2024 liefert Ihnen dazu konkrete Beratungsansätze und das nötige Hintergrundwissen.
Nach § 3 Nr. 26 und 26a EStG ist eine Voraussetzung für die Nutzung des Ehrenamts- bzw. Übungsleiterfreibetrags, dass die Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Körperschaft erfolgt. Der BFH hat dazu jetzt klargestellt, dass der Auftraggeber nicht auch der Zahlungsgeber sein muss.