Gemeinnützige Einrichtungen, die im Ausland tätig sind, gibt es recht viele. Bei der Mittelverwendung und der Mittelweitergabe gelten einige Besonderheiten, die SB auf Basis der jüngsten Stellungnahme der Finanzverwaltung, des Bayerischen Landesamts für Steuern (BayLfSt), nachfolgend für Sie aufbereitet und zusammenfasst.
Das BMF hat am 04.09.2025 den Referentenentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 vorgelegt. Darin sind auch Neuerungen für Gemeinnützige vorgesehen, die am 01.01.2026 in Kraft treten sollen.
Seit dem 01.07.2023 können aufgrund der Niedrigzinsphase Ewigkeitsstiftungen in Verbrauchsstiftungen umgestaltet werden. SB hat Ihnen die konkreten Gründe und Voraussetzungen in Ausgabe 9/2025 umfangreich vorgestellt.
SB hat in einer Sonderausgabe die Vorzüge einer Stiftungs-Holding gegenüber einer GmbH-Holding vorgestellt. In dem Zusammenhang hat SB die Frage erreicht, ob es nicht sinnvoller sei, statt der rechtsfähigen Stiftung eine Unternehmensträgerstiftung in Form einer unselbstständigen Stiftung über eine juristische Person als Treuhänder zu integrieren?
Der BFH hat dem EuGH per Vorabentscheidungsersuchen Fragen zur steuerrechtlichen Behandlung von sog. Servicekörperschaften vorgelegt. Der EuGH muss nun klären, ob es sich bei der gesetzlichen Regelung des § 57 Abs.
Das FG Niedersachsen hat die Auslegungsmaßstäbe für die Umsatzsteuerpflicht von Heilbehandlungsleistungen einer Privatklinik herausgearbeitet. Zwar erging das Urteil zu einer älteren (deutschen) Rechtslage.
Rund um die Betriebsprüfung: 20 typische Fehler kennen und vermeiden
Tausende von Betriebsprüfungen jährlich – und immer wieder sind es dieselben Fehler, die zu Feststellungen und Steuernachzahlungen führen. MBP Mandat im Blickpunkt zeigt, wie Sie diese vermeiden – sei es im Umgang mit dem Prüfer oder bei Erstellung der Buchführung.
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Das Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO eröffnet nicht das Recht auf Akteneinsicht in Vorgänge der Betriebsprüfung. Das hat der BFH entschieden und das Vorinstanz-Urteil des FG Düsseldorf bestätigt.