Eine Spendenzusage ist ein Schenkungsversprechen nach § 518 BGB und deshalb nur in notarieller Form wirksam. Das hat der BGH in einem Fall klargestellt, in dem ein Mietvertrag mit einer Stiftung mit der Vereinbarung verbunden war, die Miete durch laufende Spenden des Vermieters zu finanzieren.
Die Finanzverwaltung hat zum Vorsteuerabzug bei einem Übergang von der Kleinunternehmer- zur Regelbesteuerung und umgekehrt Stellung genommen. Sie reagiert damit auf eine Änderung des § 19 UStG zum 01.01.2025.
Ein Journalist hat einen Anspruch darauf, zu erfahren, von wem die Stiftung den Schabowski-Zettel gekauft hat. Das Presserecht wiegt schwerer als die zugesagte Anonymität. Das hat das OVG Münster entschieden.
Die deutsche Regelung zum Steuerklassenprivileg für inländische Familienstiftungen verstößt nicht gegen den Grundsatz der Kapitalverkehrsfreiheit. Das hat der EuGH im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen einer Familienstiftung mit Sitz und Geschäftsleitung in Liechtenstein und dem Finanzamt Köln-West über die Höhe der von der Stiftung für das Jahr 2014 geschuldeten Schenkungsteuer klargestellt. Für die Besteuerung des Übergangs von Vermögen auf eine Familienstiftung wird das Verwandtschaftsverhältnis ...
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 sind wichtige Änderungen für
steuerbegünstigte Körperschaften in Kraft getreten. Für nach § 51 ff. AOsteuerbegünstigte Stiftungen sind insbesondere die folgenden zum 01.01.
Die steuerfreie Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale setzen im Gemeinnützigkeitsbereich einen finanziellen Anreiz für das gemeinnützige
Engagement. Im Jahr 2026 hat sich die Höhe der Pauschalen geändert.
Neue Spielräume und Erleichterungen für Stiftungen
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 sind wichtige Änderungen für steuerbegünstigte Körperschaften in Kraft getreten. Die aktuelle Schwerpunktausgabe von SB StiftungsBrief bringt Sie auf den neuesten Stand! Mit praktischen Beispielen und konkreten Handlungsempfehlungen.
Steueränderungen 2026: Das müssen Sie jetzt wissen!
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Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Das BMF hat wegen des fortdauernden russischen Angriffskrieges die
steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten bis zum 31.12.2026 verlängert.