Die Umsatzsteuerbefreiung für Schul- und Bildungsleistungen nach
§ 4 Nr. 21 UStG spielt im Bildungsbereich eine wichtige Rolle. Sie umfasst sowohl die Bildungseinrichtung selbst, als auch ihre selbstständigen Lehrkräfte als Subunternehmer. Der BFH hat sich eingehend mit der Frage
beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen diese Steuerbefreiung für selbstständige Lehrkräfte greift. SB stellt Ihnen die Entscheidung vor.
Steuerbegünstigte Stiftungen müssen sich bei der Gestaltung ihrer Satzung an die Vorgaben der Abgabenordnung (§§ 59, 60 AO) halten. Dies betrifft insbesondere die Vermögensbindungsklausel (§§ 55 Abs. 1 Nr.
Was gilt für den Abzug von Werbungskosten, die im Zusammenhang mit Streubesitzdividenden einer Familienstiftung entstehen? Über diese Frage musste das FG Hamburg entscheiden.
Eine im EU/EWR-Ausland rechtswirksam gegründete Stiftung verliert
ihre Rechtsfähigkeit nicht allein durch die Verlagerung des Verwaltungssitzes in das Inland. Dies hat das FG München entschieden.
Während die Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen im deutschen Recht näher geregelt ist, fehlt für die Erziehung von Kindern und Jugendlichen eine nationale Definition. Das gilt sowohl für die inhaltlichen ...
Wird eine gemeinnützige Körperschaft liquidiert, endet nach bisheriger Auffassung der Rechtsprechung die Gemeinnützigkeit schon mit Beginn der Liquidation und nicht erst mit dem endgültigen Erlöschen.
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Die entgeltliche Übernahme ärztlicher Notfalldienste durch einen Arzt (unter Freistellung des ursprünglich eingeteilten Arztes von sämtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit diesem Dienst) ist als Heilbehandlung i. S. v. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei. Das gilt unabhängig davon, wem gegenüber diese sonstige Leistung erbracht wird. Dies hat der BFH entschieden.