Ein Journalist hat einen Anspruch darauf, zu erfahren, von wem die Stiftung den Schabowski-Zettel gekauft hat. Das Presserecht wiegt schwerer als die zugesagte Anonymität. Das hat das OVG Münster entschieden. Das hat zur Folge: Die Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland muss einem Journalisten Auskunft über die Namen des Erst- und Zweitverkäufers des sog. Schabowski-Zettels geben.
Die deutsche Regelung zum Steuerklassenprivileg für inländische Familienstiftungen verstößt nicht gegen den Grundsatz der Kapitalverkehrsfreiheit. Das hat der EuGH im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen einer ...
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 sind wichtige Änderungen für
steuerbegünstigte Körperschaften in Kraft getreten. Für nach § 51 ff. AOsteuerbegünstigte Stiftungen sind insbesondere die folgenden zum 01.01.
Die steuerfreie Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale setzen im Gemeinnützigkeitsbereich einen finanziellen Anreiz für das gemeinnützige
Engagement. Im Jahr 2026 hat sich die Höhe der Pauschalen geändert. Die Minijobzentrale hat daher die aktuellen Spielregeln zusammengefasst. SB hat die Eckpunkte für Sie zusammengestellt.
Das BMF hat wegen des fortdauernden russischen Angriffskrieges die
steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten bis zum 31.12.2026 verlängert.
Der Unternehmer, der ein nicht nach § 108 SGB V zugelassenes privates Krankenhaus betreibt, kann sich jedenfalls bis zum 31.12.2019 hinsichtlich der von ihm erbrachten Krankenhausleistungen unmittelbar auf Art. 132 Abs.
Neue Spielräume und Erleichterungen für Stiftungen
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 sind wichtige Änderungen für steuerbegünstigte Körperschaften in Kraft getreten. Die aktuelle Schwerpunktausgabe von SB StiftungsBrief bringt Sie auf den neuesten Stand! Mit praktischen Beispielen und konkreten Handlungsempfehlungen.
Steueränderungen 2026: Das müssen Sie jetzt wissen!
Sparen Sie sich mühselige Recherchen: SSP hat die Steueränderungen 2026 übersichtlich zusammengefasst und mit konkreten Tipps und Anwendungsbeispielen für Sie aufbereitet. So starten Sie perfekt vorbereitet ins neue Beratungsjahr.
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Das BMF hat sich zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 18 UStG für
Umsätze eines Wohlfahrtsverbands z. B. aus dem Betrieb eines Second-Hand-Ladens oder einer Fahrradreparaturwerkstatt geäußert. Es hat den Abschnitt 4.18.1 Abs. 2 UStAE geändert.