Die ledige und kinderlose Erblasserin setzte mit eigenhändigem Testament von Anfang 2020 die Tochter T eines Cousins als Alleinerbin ein. Nach dem Tod der E beantragte die T einen sie als Alleinerbin ausweisenden Erbschein. Das Nachlassgericht – in Gestalt des Rechtspflegers – wies den Antrag ohne weitere Anhörung des Sachverständigen und auch ohne Beteiligung eines Richters zurück. Zu Recht?
Der BGH hat in seinem Urteil vom 20.11.24 (IV ZR 263/23, Abruf-Nr. 245202 ) die Entscheidung des OLG Hamm vom 12.7.23 (11 U 148/22) bestätigt. Danach haftet ein Notar, wenn er einen Pflichtteilsverzichtsvertrag ...
Das OLG Karlsruhe hatte sich in seiner Entscheidung vom 9.12.24 mit einem Ehegattentestament zu beschäftigen, das auf den ersten Blick lediglich eine gegenseitige Vorerbeneinsetzung und eine Nacherbenbestimmung ...
Gemäß § 15 Abs. 1 BewG ist der einjährige Betrag der Nutzung einer Geldsumme zu 5,5 % anzunehmen, wenn kein anderer Wert feststeht. Bei hingegebenen Darlehen mit einem Zinssatz unterhalb von 5,5 % stellt sich daher hinsichtlich des konkret vereinbarten Zinssatzes die Frage, welche Anforderungen an das „Feststehen eines anderen Werts“ zu stellen sind. Kann der Nachweis einer fehlenden Differenz nicht erbracht werden, führt dies grundsätzlich zu einer gemischten Schenkung in Form der Schenkung eines ...
Das FG Münster (14.11.24, 3 K 2383/23 F, Abruf-Nr. 246036 ; Rev. zugelassen) hat jüngst entschieden, dass die konkrete Verwendung eines Grundstücks am erbschaftsteuerlichen Bewertungsstichtag für die Zuordnung zum ...
In ErbBstg 12/2024 (Seiten 300 ff.) wurden Steuerrisiken beim Vorbehaltsnießbrauch beleuchtet. Thema war u. a. das aus § 14 Abs. 2 BewG entstehende Risiko bei einem frühzeitigen Tod des Begünstigten.
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Im Familienrecht tätige Juristen werden ständig konfrontiert mit ausländischen Güterständen, sie sind mit den daraus resultierenden Rechtsfragen im Bereich des Familienrechts vertraut. Bedeutsam ist aber, dass ausländische Güterstände auch in steuerlicher Hinsicht andere Rechtsfolgen nach sich ziehen können, als dies bei deutschen Güterständen der Fall ist. Vor diesem Hintergrund betrachtet die nachfolgende Beitragsserie steuerrechtliche Einordnungen anhand einer Grundkategorisierung der ausländischen ...