Ob Rechtsanwalt oder Steuerberater, Versicherungsvermittler oder Verein, Architekt oder Arzt: Für viele Berufs- und Personengruppen gelten spezielle Regeln bei der Sozialversicherungspflicht. Werden hier handwerkliche Fehler gemacht, kann das in der Betriebs- oder Sozialversicherungsprüfung schnell teuer werden. Das IWW-Webinar am 21.09.2026 sensibilisiert Sie für genau diese Besonderheiten und zeigt, wie Sie Fehler vermeiden. Rechtsanwalt Dr. Alexander Bourzutschky stellt Ihnen die einzelnen Berufs- und ...
Nach § 51 Abs. 3 AO ist Voraussetzung für die Gemeinnützigkeit, dass eine Körperschaft nicht dem Gedanken der Völkerverständigung zuwiderhandelt. Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat sich im Fall eines Vereins ...
Verstößt eine gemeinnützige Körperschaft gegen das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung, kann ihr das Finanzamt nach § 63 Abs. 4 S. 1 AO eine Frist zur Auflösung der unzulässigen Mittelansammlung setzen.
Das Bündnis für Gemeinnützigkeit sieht die bisherigen Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht als unzureichend an. Es hat daher einen Katalog mit Forderungen unterschiedlicher Priorität veröffentlicht; diese wiederholen teilweise bereits veröffentlichte Forderungen, wie die Einführung der „Business judgement rule“ in § 63 Abs. 1 S. 2 AO, die Überarbeitung des § 57 Abs. 3 AO, inkl. einer „Generalüberholung“ der § 57 und § 58 AO und die Möglichkeit der politischen Betätigung (§ 58 Nr. 11 ...
Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfordert nicht nur eine entsprechende tatsächliche Geschäftsführung, sondern auch eine formell einwandfreie Satzung. Jüngst hat der BFH klargestellt, dass IT-Dienstleistungen ...
Die Vermögensbindung ist eine zentrale Voraussetzung für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Nun hat der BFH klargestellt, dass allgemeine Verweise auf gesetzliche Begriffe nicht ausreichen. Entscheidend ist ...
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Eine sog. Tax Law Clinic kann wegen Verstoßes gegen das Steuerberatungsgesetz (StBerG) nicht gemeinnützig sein. Diese Auffassung vertritt das FG Köln im Fall eines nicht eingetragenen Vereins. Letztlich entscheiden muss aber der BFH.