Erfasst der Widerruf eines Zuwendungsbescheids für Fördermittel lange zurückliegende Zeiträume und löst er bei der gemeinnützigen Organisation hohe Rückzahlungen aus, muss die Behörde prüfen, ob sie den Widerruf beschränkt. Das gilt etwa, wenn der Organisation so das wirtschaftliche Aus drohen würde. Unterlässt die Behörde diese Prüfung, ist der Widerruf ermessensfehlerhaft. Das hat das VG Stuttgart im Fall eines gemeinnützigen Vereins entschieden.
Nach § 51 Abs. 3 AO ist Voraussetzung für die Gemeinnützigkeit, dass eine Körperschaft nicht dem Gedanken der Völkerverständigung zuwiderhandelt. Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat sich im Fall eines Vereins ...
Verstößt eine gemeinnützige Körperschaft gegen das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung, kann ihr das Finanzamt nach § 63 Abs. 4 S. 1 AO eine Frist zur Auflösung der unzulässigen Mittelansammlung setzen.
Das Bündnis für Gemeinnützigkeit sieht die bisherigen Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht als unzureichend an. Es hat daher einen Katalog mit Forderungen unterschiedlicher Priorität veröffentlicht; diese wiederholen teilweise bereits veröffentlichte Forderungen, wie die Einführung der „Business judgement rule“ in § 63 Abs. 1 S. 2 AO, die Überarbeitung des § 57 Abs. 3 AO, inkl. einer „Generalüberholung“ der § 57 und § 58 AO und die Möglichkeit der politischen Betätigung (§ 58 Nr. 11 ...
Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfordert nicht nur eine entsprechende tatsächliche Geschäftsführung, sondern auch eine formell einwandfreie Satzung. Jüngst hat der BFH klargestellt, dass IT-Dienstleistungen ...
Die Vermögensbindung ist eine zentrale Voraussetzung für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Nun hat der BFH klargestellt, dass allgemeine Verweise auf gesetzliche Begriffe nicht ausreichen. Entscheidend ist ...
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Haftung in der Stiftung: Das sind die größten Gefahren
Wo liegen typische Haftungsrisiken in der Stiftungsarbeit? Und wie
wirksame Prävention gestalten? Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief zeigt, mit welchen Strategien Stiftungen und ihre Verantwortlichen ein proaktives Enthaftungsmanagement aufbauen.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Eine sog. Tax Law Clinic kann wegen Verstoßes gegen das Steuerberatungsgesetz (StBerG) nicht gemeinnützig sein. Diese Auffassung vertritt das FG Köln im Fall eines nicht eingetragenen Vereins. Letztlich entscheiden muss aber der BFH.