Steuerbegünstigte Stiftungen müssen sich bei der Gestaltung ihrer Satzung an die Vorgaben der Abgabenordnung (§§ 59, 60 AO) halten. Dies betrifft insbesondere die Vermögensbindungsklausel (§§ 55 Abs. 1 Nr. 4, 61 Abs. 1 AO). Wie aktuelle Entscheidungen der Finanzgerichte zeigen, bestehen hier erhebliche Haftungsrisiken, wenn diese nicht erfüllt sind. Welche Vorgaben hier bestehen und wie der aktuelle Stand der Rechtsprechung ist und wie sich die Finanzverwaltung positioniert hat, zeigt Ihnen SB.
Der bloße Verweis auf „Unregelmäßigkeiten“ im Zusammenhang mit den Kassenberichten eines Vereins reicht nicht aus, um eine zweckwidrige
Verwendung von Zuwendungen zu belegen. Das ist das Fazit einer Entscheidung ...
Wird eine gemeinnützige Körperschaft im Landesverfassungsschutzbericht ausdrücklich als extremistische Organisation eingestuft, darf sich das Finanzamt auf diese Nennung verlassen und die Gemeinnützigkeit entziehen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Steueränderungsgesetz 2025 sieht auch Neuerungen für Gemeinnützige vor, die am 01.01.2026 in Kraft treten sollen.
Gemeinnützige Körperschaften haben oft sehr spezielle Zielsetzungen und Zielgruppen. Das kann mit dem gemeinnützigkeitsrechtlichen Grundsatz der Förderung der Allgemeinheit kollidieren. In der Praxis lässt sich ...
Der BFH hat sich im Fall einer Petitionsplattform näher mit dem gemeinnützigen Zweck „Förderung des demokratischen Staatswesens“ in § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 24 AO befasst. Dabei hat er diese Gelegenheit ...
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Jugendreisen sind kein spezieller Zweckbetrieb nach § 68 Nr. 1b AO, wenn weder ein Schullandheim noch eine Jugendherberge betrieben wird, so das FG Hamburg im Fall eines Vereins. Das FG sieht auch die Voraussetzungen für einen allgemeinen Zweckbetrieb nach § 65 AO als nicht erfüllt.