Stiftungen und ihre Berater müssen ihr Wissen in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten aktuell halten, vor allem im Stiftungs-, Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht. Dieses Fachwissen updatet einmal pro Quartal die IWW-Webinar-Reihe „Recht und Steuern in Stiftungen“. Im Webinar am 09.09.2026 erläutert Ihnen Rechtsanwältin Tina Bieniek alles Wissenswerte rund um die Stiftungsorgane – von A wie Aufsichtsrat bis V wie Vorstand.
Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie müssen sich aktuell alle Arbeitgeber befassen, auch wenn die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland zum 07.06.2026 nicht gelungen ist. Denn die Regeln stehen fest.
Die Auseinandersetzung mit dem Thema „Haftung“ ist für jede Stiftung unumgänglich. In Teil 2 der SB-Beitragsserie geht es um Strategien für das Enthaftungsmanagement – vom Compliance-System über externe ...
Rechtsberatungen durch Studierende im Steuerrecht in Form von gemeinnützigen Tax Law Clinics sind ab dem 01.09.2026 legal. Eine entsprechende Änderung des Steuerberatungsgesetzes hat der Bundesrat beschlossen. Damit dürfen Studierende unter fachlicher Anleitung unentgeltliche steuerrechtliche Beratung leisten.
Die Auseinandersetzung mit dem Thema „Haftung“ ist für jede Stiftung unumgänglich. SB StiftungsBrief gibt in einer Beitragsserie einen Überblick über die wichtigsten Haftungsrisiken und zeigt, wie Stiftung und ...
Tausende Stiftungen gibt es in Deutschland. Täglich werden in, für und mit ihnen unzählige Entscheidungen getroffen. Gemein ist diesen Entscheidungen eines: Sie sind haftungsrelevant. Die Auseinandersetzung mit dem ...
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Der Gesetzgeber hat die Geltungsdauer des als Ausnahmeregelung gedachten § 127 SGB IV um ein weiteres Jahr verlängert. Versicherungs- und Beitragspflichten aus Lehrtätigkeiten werden damit unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zum 31.12.2027 aufgeschoben. Die dauerhafte Klärung der Statusfrage ist aber nicht vom Tisch. Gemeinnützige Organisationen sollten die Zeit bis zum 31.12.2027 nutzen, ihre Verträge anzupassen.