Hat ein Erblasser in seinem notariellen Testament ausdrücklich bestimmt, dass die noch zu errichtende nicht rechtsfähige treuhänderische Stiftung als Ersatznacherbe erben soll, ist das Grundbuch unrichtig und zu berichtigen, wenn es den Zusatz enthält „die noch der Anerkennung als rechtsfähig bedarf“. In dem Fall ist – so das OLG Köln – der Treuhänder der unselbstständigen Stiftung in das Grundbuch einzutragen sowie der später noch zu gründende Rechtsträger, der die Treuhandschaft übernimmt.
In der Praxis besteht ein Bedürfnis, gemeinnützige Körperschaften, überwiegend Vereine, in eine Stiftung bürgerlichen Rechts zu transformieren. Der Begriff „transformieren“ ist deshalb gewählt, weil das Gesetz ...
Seit dem 30.01.2024 ist das Zuwendungsempfängerregister für die öffentliche Nutzung freigeschaltet. Es erlaubt nicht nur die Suche nach einzelnen Organisationen, sondern listet auch alle eingetragenen ...
Die im BGB verankerte Stiftungsrechtsreform, die am 01.07.2023 in Kraft getreten ist, hat eine Reihe von Neuregelungen zum Stiftungsvermögen hervorgebracht. Es wird nun differenziert zwischen dem Grundstockvermögen und dem sonstigen Vermögen. Zudem finden sich erstmalig bundeseinheitliche Regelungen zur Verwaltung des Stiftungsvermögens im Gesetz. Grund für SB, die Neuerungen zum Stiftungsvermögen in einer zweiteiligen Serie zu beleuchten. Teil 2 erläutert die Besonderheiten des sonstigen Vermögens sowie ...
Am 01.07.2023 ist das neue Stiftungsrecht in Kraft getreten. Seitdem gelten unter anderem auch ausführliche Regelungen zur Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen. Rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts ...
Die im BGB verankerte Stiftungsrechtsreform, die am 01.07.2023 in Kraft getreten ist, hat eine Reihe von Neuregelungen zum Stiftungsvermögen hervorgebracht. Es wird nun differenziert zwischen dem Grundstockvermögen ...
Umsatzverluste von mehreren Hundert Euro pro Tag? Und das über Wochen und Monate hinweg – ohne dass Sie es merken? Wenn Sie eine unbesetzte Stelle in Ihrer Kanzlei haben, ist das ein ganz realistisches Szenario. Was Sie dagegen unternehmen können, erfahren Sie in unserer Fallstudie.
Neue Gestaltungsoptionen beim Zusammenschluss von Stiftungen
Das neue Stiftungsrecht hat deutliche Erleichterungen, mehr Rechtssicherheit und neue Gestaltungsmöglichkeiten bei der Zu- oder Zusammenlegung von Stiftungen geschaffen. Einen systematischen Überblick über die neuen Spielregeln bietet Ihnen jetzt die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief.
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Eine unselbstständige Stiftung/Treuhandstiftung als nicht rechtsfähiges Gebilde kann nicht nur zu Lebzeiten errichtet werden, sondern auch mit einem Testament. SB zeigt, wie dies geht (mit Muster) und welche Gesichtspunkte rechtlich und steuerlich dabei besonders zu beachten sind. |