Hybride und digitale Sitzungen sind auch im Stiftungssektor längst gelebte Praxis. Doch Vorsicht: Nicht immer ist die Beschlussfassung hier durch die Stiftungssatzung abgedeckt. Die SB-Sonderausgabe zeigt, wie Stiftungen rechtssichere Beschlüsse in digitalen Formaten gewährleisten, welche Arten der Beschlussfassung in Frage kommen, welche Regeln dabei gelten und mit welchen Satzungsklauseln man die gewünschte Versammlungsform rechtssicher implementieren kann.
Stiftungen und ihre Berater müssen sich mit den unterschiedlichsten Fragen auseinandersetzen und in vielerlei Rechtsgebieten auskennen, um eine Stiftung steuerlich und rechtlich optimal zu gestalten. In der ...
Die Entscheidung darüber, wie eine Stiftung geführt wird, treffen die Stiftungsorgane. Die Organisation und Durchführung von Sitzungen in mehrköpfigen Stiftungsgremien steht dabei im Spannungsfeld zwischen ...
Die Entscheidung darüber, wie eine Stiftung geführt wird, treffen – sowohl in rechtsfähigen als auch in unselbstständigen Stiftungen – die Stiftungsorgane. Die Organisation und Durchführung von Sitzungen in ...
Der Streit um Rechte und Pflichten von Organmitgliedern landet oft vor Gericht. Häufig geht es dabei um die Abberufung eines Organmitglieds und den vorläufigen Rechtsschutz. Einen solchen Fall hat nun das VG Freiburg ...
Wenn eine Stiftung für eine Baumaßnahme Planungsbüros und Bauunternehmen mit Leistungen beauftragt, muss sie deren Forderung nach Stellung einer Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB erfüllen. Eine Stiftung ...
GmbH-Mandate: Mit diesen Gestaltungen punkten Sie jetzt!
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Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
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Die Lage am Kapitalmarkt lässt Stiftungen Erträge nicht mehr in dem
Maße erzielen, wie es ursprünglich gedacht war. Die Folge: Der Stiftungszweck kann schwieriger verwirklicht werden, sodass Alternativen angedacht ...