Auch Stiftungen und Vereine sind Träger des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und dadurch vor Falschbehauptungen, Formalbeleidigungen und Schmähkritik geschützt. Sie können dann einen Unterlassungsanspruch aus §§ 823 und 1004 BGB geltend machen. Das hat das OLG Frankfurt a. M. im Fall eines Vereins klargestellt. Im konkreten Fall – ein Verein war von einem Kreisverband einer Partei öffentlich als „linksextrem“ bezeichnet worden – hat das Gericht den Unterlassungsanspruch aber verneint.
Stiftungen und ihre Berater müssen ihr Wissen in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten aktuell halten, vor allem im Stiftungs-, Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht. Dieses Fachwissen updatet einmal pro Quartal die ...
Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie müssen sich aktuell alle Arbeitgeber befassen, auch wenn die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland zum 07.06.2026 nicht gelungen ist. Denn die Regeln stehen fest.
Die Auseinandersetzung mit dem Thema „Haftung“ ist für jede Stiftung unumgänglich. In Teil 2 der SB-Beitragsserie geht es um Strategien für das Enthaftungsmanagement – vom Compliance-System über externe ...
Rechtsberatungen durch Studierende im Steuerrecht in Form von gemeinnützigen Tax Law Clinics sind ab dem 01.09.2026 legal. Eine entsprechende Änderung des Steuerberatungsgesetzes hat der Bundesrat beschlossen.
Die Auseinandersetzung mit dem Thema „Haftung“ ist für jede Stiftung unumgänglich. SB StiftungsBrief gibt in einer Beitragsserie einen Überblick über die wichtigsten Haftungsrisiken und zeigt, wie Stiftung und ...
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Tausende Stiftungen gibt es in Deutschland. Täglich werden in, für und mit ihnen unzählige Entscheidungen getroffen. Gemein ist diesen Entscheidungen eines: Sie sind haftungsrelevant. Die Auseinandersetzung mit dem ...