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BFH lässt gleich drei Revisionen zu Familiengenossenschaften zu
Die steuerliche Anerkennung von Familiengenossenschaften als lukratives Gestaltungsmodell beschäftigt nun den BFH in gleich drei Revisionsverfahren. Das ist bemerkenswert: Nachdem Finanzverwaltung und Finanzgerichte das Gestaltungsmodell bislang durchweg abgelehnt haben, erhält der BFH nun Gelegenheit, die maßgeblichen Rechtsfragen höchstrichterlich zu klären.
Hintergrund — Im Mittelpunkt steht die Frage, ob von einer Familiengenossenschaft übernommene Aufwendungen für die private Lebensführung ihrer Mitglieder als verdeckte Gewinnausschüttungen zu beurteilen sind. Genau hierzu sind die Revisionsverfahren Az. I R 31/25, I R 32/25 und I R 33/25 anhängig. Im Verfahren I R 32/25 geht es zudem um die steuerliche Behandlung von Aufwendungen für private Reisen sowie um die Reichweite des Förderauftrags einer Genossenschaft nach § 1 Genossenschaftsgesetz.
Weiterführender Hinweis
- Beitrag „BayLfSt beurteilt bei Familiengenossenschaften Aufwendungen zur Finanzierung der privaten Lebensführung der Mitglieder“, SB 07/2026, Seite 122 → Abruf-Nr. 50869997