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  • · Fachbeitrag · Gesetzesänderungen

    Wachstums-Booster: Von diesen steuerlichen Verbesserungen profitieren Stiftungen!

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    | Der Bundesrat hat am 11.07.2025 den Weg für den „Wachstums-Booster“ freigemacht und dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetzespaket der Bundesregierung zugestimmt. Milliardenschwere Steuerentlastungen sind damit auf dem Weg zu Ihnen. SB nimmt das zum Anlass, Ihnen die vier ‒ für Stiftungen ‒ relevantesten Steueränderungen zu zeigen. |

    1. Elektrofahrzeuge jetzt bis 100.000 Euro privilegiert

    Nutzen Mitarbeiter der Stiftung einen Dienstwagen privat und/oder für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, ergibt sich daraus ein Sachbezug. Dieser unterliegt beim Mitarbeiter als Arbeitslohn der Besteuerung und den Sozialabgaben.

     

    Berechnung der Sachbezüge bei Privatnutzung eines Fahrzeugs

    Im Grundsatz ist für die private Nutzungsmöglichkeit pauschal pro Monat ein Prozent des Bruttolistenneupreises (BLP) des Fahrzeugs im Zeitpunkt der Erstzulassung anzusetzen. Hinzu kommen für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pro Monat pauschal 0,03 Prozent des BLP je einfachem Entfernungskilometer. Als Alternative sind auch die tatsächlich auf die Privatnutzung/Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entfallenden Aufwendungen ansetzbar. Das erfordert aber, dass der Mitarbeiter für das Fahrzeug ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt.