Erzielt eine GmbH während der Amtszeit des Geschäftsführers keine
Betriebseinnahmen mehr und weist die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) hohe Verluste aus, kann nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass sie fällige Abgabenverbindlichkeiten aus früheren Zeiträumen zeitnah hätte entrichten können. Das hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden.
Der Entschädigungsanspruch nach § 7 StrEG umfasst nur den unmittelbaren Schaden des Betroffenen, nicht jedoch sog. Reflexschäden in der Kanzlei (mit eigener Rechtspersönlichkeit). Denn es handelt sich bei dem ...
Der BGH hat über einen in der steuerstrafrechtlichen Praxis hochrelevanten Grenzfall zwischen formaler Organverantwortung und tatsächlich nur untergeordneter Einbindung in das Unternehmen entschieden.
Eine GmbH oder UG, die für Dritte und Behörden nicht erreichbar ist und dies auch nicht sein will, kann nicht ohne Weiteres wegen Vermögenslosigkeit nach § 394 Abs. 1 S. 1 FamFG im Handelsregister gelöscht werden.
Das LG Essen hat zwei Angeklagte wegen GewSt-Hinterziehung verurteilt, die ihren Betriebssitz zum Schein in eine sog. „Gewerbesteueroase“ verlegt hatten (28.5.24, 56 KLs-300 Js 238/21-20/22, Abruf-Nr. 250683 ).
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.06.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Stärken Sie Ihre Mandatsbeziehungen mit intelligenter digitaler Kommunikation. Die Sonderausgabe von KP Kanzleiführung professionell bietet Ihnen einen strukturierten Leitfaden mit direkt nutzbaren Tipps zu Strategie, Organisation und technischer Umsetzung.
Bei verlängerter Festsetzungsverjährung wegen leichtfertiger Steuerverkürzung ist ein subjektiver Leichtfertigkeitsmaßstab anzulegen. Der Umstand, dass der Steuerpflichtige über eine bestimmte formale Ausbildung (Kaufmann) oder Stellung (GmbH-Geschäftsführer) verfügt, hat dabei zwar Indizwirkung, kann allein aber nicht eine Leichtfertigkeit nach § 169 Abs. 2 S. 2, Alt. 2, § 378 AO begründen. Das hat der BFH klargestellt.