In PStR 26, 70 wurde das EU-Mercosur-Abkommen im Stadium der Ratsentscheidung dargestellt. Zu diesem Zeitpunkt war das EuGH-Gutachten zur Vereinbarkeit mit EU-Recht beantragt, die Notifizierung des Abkommens stand noch aus. Inzwischen hat die EU Kommission am 23.3.26 die vorläufige Anwendung des Interimshandelsabkommens (ITA) offiziell notifiziert. Seit dem 1.5.26 wird das Abkommen praktisch angewendet.
Der Rat der Europäischen Union hat beschlossen, ab dem 1.7.26 einen festen Zollsatz von 3 EUR auf Waren mit einem Sachwert von bis zu 150 EUR zu erheben, die überwiegend über den elektronischen Handel in die EU ...
Am 9.1.26 haben die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay zugestimmt. Das Europäische Parlament hat jedoch nicht direkt zugestimmt. Vielmehr hat es den EuGH mit einem Gutachten beauftragt, um die Vereinbarkeit des Abkommens mit EU-Recht zu prüfen. Eine Verzögerung von 1,5 bis 2 Jahren ist damit wahrscheinlich.
Mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1226 (BT-Drs. 21/2508) sowie der Stellungnahme des Bundesrats und der Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drs. 21/3205) wird das deutsche ...
Mit Wirkung zum 30.9.25 sind die UN-Sanktionen gegen den Iran wieder in Kraft getreten. Grundlage ist die Resolution 2231 des Sicherheitsrats aus 2015, die das Atomabkommen (JCPOA) stützte und Sanktionen aussetzte, ...
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Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.06.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Das BMF hat den UStAE an zuletzt erfolgte UStG-Änderungen (vgl. Wachstumschancengesetz, BEG IV, JStG 2024) angepasst (BMF-Schreiben v. 8.7.25, III C 2 - S 7295/00005/003/080, DOK: COO.7005.100.4.12398827, Abruf-Nr. 249191 ).