Vorsätzlich handelt, wer wissentlich und willentlich den objektiven Tatbestand einer Strafbestimmung verwirklicht (FG Düsseldorf 5.9.25, 10 K 2609/20 E, Abruf-Nr. 250846 ). Der Vorsatz bei § 370 Abs. 1 AO bezieht sich damit auch auf die Steuererheblichkeit der unrichtigen oder unvollständigen Angaben, auf die Herbeiführung des Steuerverkürzungserfolgs und das Erlangen eines nicht gerechtfertigten Steuervorteils. Insofern muss der Täter notwendig Kenntnisse der Steuerrechtslage haben (vgl. Ransiek in: ...
Ein Zollbeamter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit soll per WhatsApp eine bevorstehende Zollprüfung verraten haben. Fraglich ist, ob der Dienstherr ihn (vorläufig) aus dem Dienst entheben und seine Bezüge einbehalten ...
Der BGH hat entschieden, dass die Kronzeugenregelung des § 46b StGB auch bei Steuerschäden in Millionenhöhe ausnahmsweise eine Bewährungsstrafe rechtfertigen kann (8.6.26, 1 StR 35/26, Abruf-Nr. 255057 ).
Der BFH hat in einer Leitsatzentscheidung klargestellt, dass ein Dritter, der auf eine fremde Steuerschuld geleistet hat, eine eigene Tilgungsbestimmung trifft, die bei Vorliegen einer Drohung gem. § 123 Abs. 1 Alt. 2 BGB wirksam angefochten werden kann (19.3.25, X R 20/23, Abruf-Nr. 248715 ).
Die verlängerte Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 S. 2 Alt. 1 AO setzt die Erfüllung aller objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale des § 370 AO voraus. Das hat der BFH klargestellt.
Der BGH hat klargestellt, dass seine neue Rechtsprechung, wonach USt-Voranmeldung und USt-Jahreserklärung unterschiedliche Taten im prozessualen Sinne sind, keinen Einfluss auf die hergebrachte Anwendung des ...
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Der BGH weist darauf hin, dass vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer (LoSt) den Einziehungsbetrag, mit dem die mittels hinterzogenem Tatlohn ersparten Aufwendungen abgeschöpft werden sollen, nicht vermindert (BGH 12.11.25, 1 StR 484/24, Abruf-Nr. 252111 ).