Berufsrecht ist Pflicht – aber keine Last! Im IWW-Online-Lehrgang „Anwaltliches Berufsrecht“ erfahren Sie alles, was Sie als neu zugelassener Anwalt wissen müssen: kompakt, verständlich und praxisnah. Sie absolvieren den Kenntnisnachweis gemäß § 43f BRAO bequem in vier Terminen von je 2,5 Stunden am eigenen PC.
Irgendwann nach dem Sommer las ich eine Entscheidung des 1. Strafsenats beim BGH, die mich in Erstaunen versetzte. Schätzungen sind ein Dauerbrenner und als Steuerstrafrechtler ein Thema, mit dem man häufig ...
Die Guidance Note for Pleasure Craft der EU-Kommission vom 30.4.26 (TAXUD.A.1.003/EC) stellt klar, dass Registrierung und Staatsangehörigkeit des Eigentümers für den zollrechtlichen Status einer Ware unbedeutend sind.
Hat die Steuerfahndung in einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren vor dem 2.3.23 eine Europäische Ermittlungsanordnung erlassen, ist fraglich, ob der Verurteilte die daraus entstandenen Verfahrenskosten tragen muss.
Das BMF hat mit Schreiben vom 17.3.26 den Anwendungserlass zur AO (AEAO) für § 146a AO aktualisiert. Hier hatte sich insbesondere Änderungsbedarf wegen der Zweiten Verordnung zur Änderung der ...
Haftung in der Stiftung: Das sind die größten Gefahren
Wo liegen typische Haftungsrisiken in der Stiftungsarbeit? Und wie
wirksame Prävention gestalten? Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief zeigt, mit welchen Strategien Stiftungen und ihre Verantwortlichen ein proaktives Enthaftungsmanagement aufbauen.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Das Grundsatzurteil I zu den amtlichen Richtsatzsammlungen der vom BMF erstellten und jahrzehntelang im BStBl I veröffentlichten „Zahlensammlungen“ soll die BFH-Rechtsprechung (ex nunc/tunc Problematik/Zuständigkeit) nicht ändern. Vielmehr ist – mit einer ähnlichen Wirkung – den Instanzgerichten und den Finanzämtern mittels obiter dicta (mindestens Abs. 76 bis 108) eine neue Marschrichtung vorgegeben. Dem beginnen die Finanzgerichte zu folgen. Nachstehend wird der Teilaspekt der Aussetzung der ...