06.04.2026 · Nachricht · LG Essen
Hinterziehung dadurch, dass der Scheinsitz in eine „GewSt-Oase“ verlegt wird
| Das LG Essen hat zwei Angeklagte wegen GewSt-Hinterziehung verurteilt, die ihren Betriebssitz zum Schein in eine sog. „Gewerbesteueroase“ verlegt hatten (28.5.24, 56 KLs-300 Js 238/21-20/22, Abruf-Nr. 250683 ). |
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