Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 27.04.2026 · Nachricht · Schleswig-Holsteinisches OLG

    „Abgetauchte“ GmbH kann nicht gelöscht werden

    | Eine GmbH oder UG, die für Dritte und Behörden nicht erreichbar ist und dies auch nicht sein will, kann nicht ohne Weiteres wegen Vermögenslosigkeit nach § 394 Abs. 1 S. 1 FamFG im Handelsregister gelöscht werden. Darauf weist das OLG Schleswig hin (12.1.26, 2 Wx 75/25, Abruf-Nr. 253385 ). Zwar lässt sich rein praktisch ein Bedürfnis für die Löschung nicht von der Hand weisen. Gleichwohl kann aus der Unerreichbarkeit der GmbH/UG für die Steuerfahndungsstelle, Dritte und Geschäftspartner nicht geschlossen werden, dass die Gesellschaft über keinerlei Vermögenswerte mehr verfügt. Letzteres ist für die Löschung gem. § 394 FamFG jedoch erforderlich. |