Das Grundsatzurteil I zu den amtlichen Richtsatzsammlungen der vom BMF erstellten und jahrzehntelang im BStBl I veröffentlichten „Zahlensammlungen“ soll die BFH-Rechtsprechung (ex nunc/tunc Problematik/Zuständigkeit) nicht ändern. Vielmehr ist – mit einer ähnlichen Wirkung – den Instanzgerichten und den Finanzämtern mittels obiter dicta (mindestens Abs. 76 bis 108) eine neue Marschrichtung vorgegeben. Dem beginnen die Finanzgerichte zu folgen. Nachstehend wird der Teilaspekt der Aussetzung der ...
Bei der Umsatzbesteuerung der Imbiss-Gastronomie wurde differenziert: Vor Ort verzehrte Speisen unterlagen dem Regelsteuersatz von 19 %, während Speisen „zum Mitnehmen“ dem ermäßigten Steuersatz von 7 % ...
Der BGH hat entschieden, dass in den Fällen des § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2a AO eine Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall i. S. d. § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 Alt. 2 AO vorliegt, wenn die einer ...
Steuerstrafverteidigung erfordert eine individuelle Herangehensweise an der Schnittstelle von Strafprozessrecht, materiellem Steuerrecht und Verfahrensstrategie. Trotz des erheblichen Drucks auf den Mandanten wird sie oft über Stundensätze und abstrakte Tätigkeitsbeschreibungen angeboten. Dies wird der Komplexität nicht gerecht. Hochwertige Verteidigung sollte als strukturierte Risikosteuerung in einer existenziellen Ausnahmesituation dargestellt werden.
Trotz höchstrichterlicher Klärung bleibt die Verwertbarkeit von Kryptomessenger-Daten umstritten: Während BGH und BVerfG es bejahen, dass deutsche Ermittlungsbehörden EncroChat-, ANOM- und SkyECC-Daten benutzen, ...
Haftung in der Stiftung: Das sind die größten Gefahren
Wo liegen typische Haftungsrisiken in der Stiftungsarbeit? Und wie
wirksame Prävention gestalten? Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief zeigt, mit welchen Strategien Stiftungen und ihre Verantwortlichen ein proaktives Enthaftungsmanagement aufbauen.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Das Finanzamt kann gem. § 324 AO den Arrest in das Vermögen des Schuldners anordnen, um die Vollstreckung von Geldforderungen zu sichern, wenn zu befürchten ist, dass die Betreibung vereitelt oder erschwert wird. Oft wird dies von einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren begleitet. Betroffene Unternehmen und deren Organe verlieren dadurch finanzielle Handlungsfreiheit, was häufig zur Insolvenz führt. Der Beitrag untersucht Argumentationsmuster fiskalischer Arrestanordnungen und mögliche ...