Influencer sind mehr als digitale Meinungsbildner – sie sind Unternehmer mit steuer- und zivilrechtlichen Pflichten. Unternehmer ist nach § 14 BGB, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Einnahmen der Influencer aus Kooperationen, Produktplatzierungen, Affiliate-Links oder Donations unterliegen der Besteuerung. Fehlerhafte Deklarationen können steuerstrafrechtlichen Konsequenzen nach § 370 AO und zivilrechtliche Haftung auslösen. Der Beitrag beleuchtet typische ...
In unserer Serie zur Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung haben wir uns im ersten Teil damit befasst, dass bei Zahlungen an Serviceunternehmen die Versagung des Betriebsausgabenabzugs droht. Im zweiten Teil haben wir ...
Mit Beschluss vom 30.4.25 hat der BGH (1 StR 39/25, Abruf-Nr. 249071 ) seine bisherige Rechtsprechung zum Konkurrenzverhältnis von Pflichtverletzungen bei Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung ...
Der Beitrag befasst sich damit, ob ein Beweisverwertungsverbot gegeben ist, wenn ein Betriebsprüfer den Betroffenen nicht über sein Aussageverweigerungsrecht (§ 55 StPO) belehrt. Eingebettet ist die Frage in einen ...
In unserer Serie zur Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung haben wir im ersten Teil die drohende Versagung des Betriebsausgabenabzugs bei Zahlungen an Serviceunternehmen behandelt. Im zweiten Teil geht es um den ...
Der Umfang der Schuld bei Straftaten der Beitragsvorenthaltung gem. § 266a StGB – insbesondere im Zusammenhang mit illegalen, jedoch versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen wie Schwarzlohnzahlungen ...
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Eine Vergütung in Kryptowährung kann nach einer aktuellen BAG-Entscheidung (16.4.25, 10 AZR 80/24, Abruf-Nr. 247917 ) als Vergütungsbestandteil in Form eines Sachbezugs vereinbart werden, solange keine Schutzvorschriften zugunsten des ArbN (wie z. B. die Pfändungsfreigrenzen) verletzt werden. Was ist beim Arbeitsvertrag in der Praxis zu beachten?