Die aktive beA-Nutzung ist seit dem 1.1.22 Pflicht. Es ist daher höchste Zeit, alle Funktionen zu kennen und die Software rechtssicher bedienen zu können. Denn nur wer das beA umfassend beherrscht, kann zeit- und kostensparend arbeiten. Bekommen Sie deshalb Antworten auf Ihre Nutzerfragen – praxisnah und anschaulich mittels der Schritt-für-Schritt-Anleitung „beA-Start ohne Stress“!
Soll bei einem Grundstückskaufvertrag Grunderwerbsteuer „eingespart“ werden und wird daher aufgrund einer sog. Schwarzgeldabrede ein geringerer Kaufpreis beurkundet, als tatsächlich gezahlt wird, wird dadurch die ...
Nach § 4 Abs. 1 Nr. 4b CoronaImpfV haben Anwälte – nachrangig nach den in §§ 2, 3 CoronaImpfV genannten Gruppen mit höchster bzw. hoher Priorität – einen Anspruch auf „Schutzimpfung mit erhöhter ...
Anwälte haben – nachrangig nach den in §§ 2, 3 Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaImpfV) genannten Gruppen mit höchster bzw. hoher Priorität – einen eindeutigen Anspruch auf „Schutzimpfung mit erhöhter Priorität“. Diskussionen darüber, ob die Forderung der beiden Spitzenverbände der Anwaltschaft DAV und BRAK nach priorisierter Impfberechtigung für Anwälte aus ethischen Gründen abzulehnen sei, sollten damit überholt sein.
Am 23.3.19 haben insgesamt 2.858 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) bundesweit die Einhaltung der Mindestlohnregelungen geprüft, insbesondere im Gaststätten- und ...
Infolge der EU-Richtlinie 2018/822 vom 25.5.18 (Abl. L 139), die bis zum 31.12.19 umgesetzt werden musste, hat die Bundesregierung am 4.11.19 einen Gesetzentwurf zur Anzeige grenzüberschreitender Steuergestaltungen ...
Holen Sie sich aktuelles Gestaltungswissen zu Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ: Am 21.03.2025 findet der 19. IWW-Kongress Praxis Ärzteberatung in Düsseldorf statt. Persönlich präsent oder live am PC? Sie haben die Wahl!
Neu! IWW-Webinar Besteuerung von Photovoltaik-Anlagen
Änderungen durch das JStG 2024, neue Rechtsprechung und Gestaltungsmodelle, knifflige Grenz- und Sonderfälle: Das IWW-Webinar am 24.02.2025 bringt Ihr Beratungswissen zu Photovoltaik-Anlagen in nur 2 Stunden auf den neuesten Stand.
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Soll trotz Erfüllung der Steuerforderung ein Insolvenzantrag des Finanzamts ausnahmsweise aufrecht erhalten werden (vgl. § 14 Abs. 1 S. 2 InsO), muss das Fortbestehen des Eröffnungsgrundes glaubhaft gemacht werden. Darauf weist das FG Hamburg in einer Entscheidung vom 2.7.19 hin (2 V 121/19, Abruf-Nr. 211944 ).