Wird der Kaufpreis bei der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags in der Absicht, Steuern zu hinterziehen, niedriger angegeben als mündlich vereinbart (sog. Schwarzgeldabrede), ist der Vertrag i. d. R. nicht nichtig. Anders liegt es nur, wenn die Steuerhinterziehungsabsicht alleiniger oder hauptsächlicher Zweck des Rechtsgeschäfts ist.
Die virtuelle Automatensteuer im Rennwett- und Lotteriegesetz verstößt weder gegen die Verfassung noch gegen Europarecht. Das hat der BFH klargestellt (4.11.25, IX R 27/24, Abruf-Nr. 252719 ).
Das Schwarzarbeitsverbot gem. § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG führt jedenfalls dann dazu, dass der Vertrag nichtig ist, wenn der Unternehmer vorsätzlich hiergegen verstößt und der Besteller den Verstoß des ...
Der BGH hat entschieden, dass auch bei äußerlich neutralen, für die Geschäftstätigkeit eines Haupttäters (für sich betrachtet) „sinnvollen“ Handlungen eine strafbare Beihilfe zur Steuerhinterziehung vorliegen kann (19.3.26, 1 StR 618/25, Abruf-Nr. 254202 ).
Tatgerichte haben bei einem formwirksamen Überleitungsantrag der Staatsanwaltschaft nach § 435 StPO nach Eintritt eines dauerhaften Verfahrenshindernisses – hier der dauerhaften Verhandlungsunfähigkeit des ...
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht ist auch hinsichtlich potenziell erlangter Taterträge nicht mehr ausschließlich „klassisch“ bzw. analog. Staatsanwaltschaften müssen sich deshalb immer wieder auch damit ...
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Der Geschäftsführer z. B. einer GmbH kann persönlich haften, wenn er gesetzliche Vorgaben nicht beachtet und Überwachungsaufgaben delegiert, ohne die Mitarbeiter entsprechend zu instruieren und zu kontrollieren. Ein Risikofeld, dass sich so auch im Steuerstreitverfahren stellen kann?