Der BGH hat klargestellt, dass seine neue Rechtsprechung, wonach USt-Voranmeldung und USt-Jahreserklärung unterschiedliche Taten im prozessualen Sinne sind, keinen Einfluss auf die hergebrachte Anwendung des Nemo-tenetur-Grundsatzes hinsichtlich dieser Erklärungspflichten hat (3.3.26, 1 StR 428/25, Abruf-Nr. 254300 ).
Der BGH weist darauf hin, dass vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer (LoSt) den Einziehungsbetrag, mit dem die mittels hinterzogenem Tatlohn ersparten Aufwendungen abgeschöpft werden sollen, nicht vermindert (BGH 12.
Wird der Kaufpreis bei der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags in der Absicht, Steuern zu hinterziehen, niedriger angegeben als mündlich vereinbart (sog. Schwarzgeldabrede), ist der Vertrag i. d. R.
Die virtuelle Automatensteuer im Rennwett- und Lotteriegesetz verstößt weder gegen die Verfassung noch gegen Europarecht. Das hat der BFH klargestellt (4.11.25, IX R 27/24, Abruf-Nr. 252719 ).
Das Schwarzarbeitsverbot gem. § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG führt jedenfalls dann dazu, dass der Vertrag nichtig ist, wenn der Unternehmer vorsätzlich hiergegen verstößt und der Besteller den Verstoß des ...
Der BGH hat entschieden, dass auch bei äußerlich neutralen, für die Geschäftstätigkeit eines Haupttäters (für sich betrachtet) „sinnvollen“ Handlungen eine strafbare Beihilfe zur Steuerhinterziehung vorliegen ...
Der Verlust der Gemeinnützigkeit hat für Vereine gravierende Folgen. Die neue Sonderausgabe von VB VereinsBrief zeigt Ihnen, wie Sie Warnzeichen frühzeitig erkennen und aktiv gegensteuern. Konsequent eingeordnet aus Sicht des Finanzamts.
Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Tatgerichte haben bei einem formwirksamen Überleitungsantrag der Staatsanwaltschaft nach § 435 StPO nach Eintritt eines dauerhaften Verfahrenshindernisses – hier der dauerhaften Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten – kein Ermessen. Sie sind verpflichtet, vom subjektiven in das objektive Einziehungsverfahren überzugehen. Das hat der BGH klargestellt.