Vollendetes Verwahren i. S. v. § 261 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StGB setzt tatsächliche Sachherrschaft voraus. Wird Bargeld in einen von der Polizei überwachten Briefkasten eingeworfen, begründet dies keine tatsächliche Sachherrschaft.
Im Jahr 2024 haben die Bußgeld- und Strafsachenstellen der FÄ (BuStra) insgesamt 50.018 Strafverfahren abgeschlossen (BMF-Monatsbericht November 2025 – Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten ...
Was als großzügige Geste begann, endet in einer steuerlichen Überraschung: Ein Ostergeschenk von 20.000 EUR sorgt für Ärger mit dem FA. Der Beitrag erläutert, warum üppige Geldgeschenke zu Ostern nicht als ...
Unterlaufen bei der Abgabe einer Steuererklärung mittels ELSTER Fehler, ist fraglich, inwieweit diese ggf. dazu führen können, dass sich der Steuerpflichtige strafbar macht.
Erfüllt ein Schuldner im Rahmen seines Strafverfahrens eine von der Strafjustiz beschlossene Geldauflage i. S. v. § 153a Abs. 1 S. 2 Nr. 2, Abs. 2 StPO, ist fraglich, ob der Insolvenzverwalter diese nach ...
Das FA muss dem betroffenen Steuerpflichtigen nicht über den Inhalt einer anonymen Anzeige Auskunft geben, wenn im Einzelfall die Erfüllung ihrer Aufgaben und der Schutz der Identität des Anzeigeerstatters gem.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.06.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
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Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Ob unabhängig/selbstständig tätige Prostituierte, die in einem Bordell in angemieteten Zimmern sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt i. S. d. ProstG anbieten/erbringen, immer als leistende Unternehmer und Schuldner der Umsatzsteuer anzusehen sind, ist höchstrichterlich geklärt. Was aber gilt bezüglich der Zurechnung einer sexuellen Dienstleistung, wenn der Bordellbetreiber sich in der Werbung als Anbieter der Dienstleistung präsentiert und die Verantwortung für eventuelle Mängel übernimmt?