Der aus der analogen Zeit stammende Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ist mit Wirkung vom 07.11.2020 durch den Medienstaatsvertrag (MStV) ersetzt worden. Diese Änderung führt dazu, dass Sie im Impressum Ihrer Homepage die Angaben zur Norm anpassen müssen, um Abmahnungen zu vermeiden.
Corona-bedingt musste der für den 15. bis 17. Januar 2021 in Gladenbach geplante QM-Intensiv-Workshop des QualitätsVerbund Planer am Bau zur virtuellen Videokonferenz umgestaltet werden. Von Freitagmittag bis ...
Für Steuerzahler, die im Home-Office tätig waren bzw. sind, aber über kein steuerlich abzugsfähiges Arbeitszimmer verfügen, ist mit dem Jahressteuergesetz 2020 für die Jahre 2020 und 2021 eine ...
Jedes Jahr erarbeitet der Arbeitgeberverband Deutscher Architekten und Ingenieure e.V. (ADAI) eine unverbindliche Gehaltstarifempfehlung für technische und kaufmännische Angestellte und Auszubildende in Planungsbüros. Die Empfehlung für 2021 ist besonderer Natur: Der Verband empfiehlt nämlich, von Gehaltssteigerungen im Jahr 2021 abzusehen.
Sie haben die Anforderungen der DSGVO vor zweieinhalb Jahren unter Schmerzen in Ihrem Büro eingeführt und wollen jetzt ein Update, wo Sie in der Praxis konkret stehen und was Sie vielleicht noch besser machen können? ...
„Wir sind gut aufgestellt“. Das haben Sie gegenüber Mitarbeitern (z. B. im Jahresgespräch), Kollegen, Geschäftspartnern oder Kunden sicher schon so gesagt. Aber worauf basierte diese optimistische Aussage? Auf ...
Digitale Technologien und neue Arbeitsweisen bieten Chancen, Ihren Workflow einfacher und effizienter zu gestalten. In nur 3 Tagen erfahren Sie ganz konkret, wie auch Ihr Planungsbüro von den neuen Werkzeugen für Planung, Bauleitung und Projektsteuerung profitiert.
Eltern haben Anspruch auf Entschädigung, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes Schul- oder Kita-Ferien angeordnet oder verlängert werden oder die Präsenzpflicht in der Schule ausgesetzt wird (§ 56 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 IfSG) und sie deshalb Urlaub nehmen müssen. So steht es im „Gesetz über eine Corona-Sonderzahlung für Besoldungs- und Wehrsoldempfänger“, das von Bundestag und -rat beschlossen ist und rückwirkend ab dem 16.12.2020 in Kraft treten soll. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter darüber.