· Fachbeitrag · Krankenversicherung
So sparen Sie als Versorgungswerk-Mitglied hohe GK-Versicherungsbeiträge im Rentenalter
von Julia Manner-Löffert, Rechtsanwältin und Rentenberaterin, Frankfurt, www.kanzlei-jml.de
| Wenn Sie Mitglied des Versorgungswerks und gesetzlich krankenversichert sind, sollten Sie sich jetzt mit dem Thema „meine Krankenkassenbeiträge ab Rentenbeginn“ auseinandersetzen. Wenn nicht, können Ihnen ab dem Rentenbeginn unschöne böse finanzielle Überraschungen drohen ‒ in Gestalt (unnötig) hoher Krankenversicherungsbeiträge. PBP erklärt Ihnen, worum es geht und was jetzt ‒ im Falle eines Falles ‒ zu tun ist. |
So sind die KV-Abgaben bei Versorgungswerken geregelt
Sowohl Renten als auch Versorgungsbezüge unterliegen der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (GKV). Die Beitragshöhe ab Rentenbezug hängt von vielen Faktoren ab. Zunächst natürlich davon, ob man privat oder gesetzlich krankenversichert ist. Im ersten Fall ist der monatliche Beitrag einkommensunabhängig und hängt vom abgeschlossenen Tarif ab, so dass keine extra Sozialabgaben auf Renten und Versorgungsbezüge zu entrichten sind.
Bei gesetzlich krankenversicherten Versorgungswerksmitgliedern sieht es anders aus. Sie müssen derzeit auf die Altersrente rund 20 Prozent an Sozialabgaben (Krankenversicherung, Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung) abführen. Anders als bei einem Rentenbezug aus der DRV (hier beteiligt sich die DRV zur Hälfte an den Krankenversicherungsbeiträgen) sind diese von den Versicherten immer allein zu tragen (unabhängig vom Status freiwilliges Krankenkassenmitglied oder Pflichtmitglied).
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