Die vorzeitige Beendigung eines Bau- oder Planungsvertrags lässt das Sicherungsbedürfnis des Unternehmers ( = Büro) nicht entfallen, weil dessen Anspruch auf die vereinbarte und nicht gezahlte Vergütung weiterhin der Sicherheit bedarf. Das gilt auch, wenn Sie den Vertrag gekündigt haben, weil Ihr Auftraggeber Ihrem berechtigten Verlangen nach Stellung einer Bauhandwerkersicherung nicht nachgekommen ist. Mit dieser Entscheidung hat der BGH das Honorarsicherungsinstrument des § 650f BGB weiter gestärkt.
Seitdem im August letzten Jahres § 3 Abs. 7 S. 2 VgV gestrichen worden war, herrscht große Verunsicherung darüber, wie Bauvorhaben vergaberechtskonform auszuschreiben sind. Die vornehmliche Interpretation lautet, ...
Im PBP-Webinar am 07.03. hat ein Teilnehmer eine Frage mit Breitenwirkung gestellt: „Wir haben einen Architektenvertrag auf HOAI-Basis mit einem öffentlichen Auftraggeber. Es ist keine BIM-Leistung, keine BIM-Methode ...
Eine Wertungsmethode, nach der das beste Angebot bei einem Wertungskriterium fünf Punkte und das am schlechtesten bewertete Angebot null Punkte erhält, ist vergaberechtswidrig. Das hat die Vergabekammer (VK) des Bundes für Fälle klargestellt, in denen nur wenige Bieter im Verfahren sind. Das Wertungsprinzip führe nämlich dazu, dass der „Null-Punkte-Bieter“ keine Chance auf den Auftrag mehr habe, selbst wenn sein Angebot im betreffenden Kriterium qualitativ nur unwesentlich hinter den besser bewerteten ...
Die Rechtsprechungsfälle häufen sich, in denen Gerichte Verbrauchern bestätigen, einen Architektenvertrag wegen nicht ausreichender Aufklärung über sein Widerrufsrecht kündigen zu können. Jüngst ging es darum, ...
„Wir machen auch 2024 wieder mit, weil wir uns als Siegelträger am Markt deutlich stärker positionieren konnten. Das Prädikat „ausgezeichnetes Planungsbüro“ lockt nicht nur Kunden sondern auch weiter ...
Professionelles Nachtragsmanagement – so gelingt’s
Eine Planungsänderung? Verzögerungen am Bau? Wiederholungsleistungen? In allen Fällen erhalten Sie die entsprechenden Honoraranteile nur mit Nachträgen zum Planungsvertrag. Wie das in der Praxis funktioniert, erfahren Sie in der neuen Sonderausgabe von PBP Planungsbüro professionell.
Lehrgang Personal- und Ressourcenmanagement im Planungsbüro
Wer im Planungsbüro Personalverantwortung trägt, steht täglich vor neuen Herausforderungen! Der zweitägige IWW-Lehrgang zeigt Ihnen, wie Sie jetzt und in Zukunft ein erfolgreiches und produktives Miteinander gestalten.
Wenn sich Planungsbüros für ihre Auftraggeber um die Fördermittelbeantragung, -bewirtschaftung oder Einhaltung spezieller nichttechnischer Förderbestimmungen kümmern sollen, drohen erhebliche Haftungsrisiken. Das lehrt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Sigmaringen zum Thema „Anzeige eines vorzeitigen Maßnahmebeginns“, also den Projektbeginn (kurz) vor Erteilung des Bewilligungsbescheids.