Immer wieder wird über Planungstermine, Zwischentermine und Nachfristen bei Planungsterminen gestritten. Das KG Berlin hat hierzu zwei wichtige Fragen anhand eines kleinen Projekts beantwortet.
Nachhaltigkeit, Klimawandel, Energieeffizienz: Diese drei Schlagworte beeinflussen Gebäude der Zukunft, und damit auch die Technische Ausrüstung. Vor allem die regenerative Wärme- und Kälteerzeugung über die ...
Der EuGH hatte mit Urteil vom 04.07.2019 geurteilt, dass die HOAI 2013 gegen EU-Recht verstößt. Seitdem wird darum gestritten, ob bei Mindestsatzunterschreitungen eine Klage des Planers (genannt: Aufstockungsklage auf ...
Da gibt es keine zwei Meinungen: Es war „fördertechnisch“ ein Desaster, was zuletzt mit den KfW-Förderungen passiert ist. Doch jammern hilft nichts. Es gilt, die Ist-Situation hinzunehmen und Bauinteressenten optimal zu beraten. Unser Ergebnis lautet, dass die einzig verbliebene Variante KfW-40-NH für Mehrfamilienprojekte gar nicht so schlecht ist. Es sind andere Punkte, wie steigende Zinsen und Baukosten, die bei solchen Projekten mehr wiegen. Erfahren Sie, wie wir Bauinteressenten in diesem Umfeld aktuell ...
Ein Leser fragt: Bei uns ist die Frage aufgetaucht, ob auch kleinere – vom Auftraggeber veranlasste – Änderungen der Planung zu einem Zusatzhonorar berechtigen. Honorarexperte Klaus D. Siemon bezieht Stellung.
IWW-Lehrgang VgV-Training: 05.–06.07.2022 in Würzburg
Der Kampf um öffentliche Planungsaufträge wird härter. Der IWW-Lehrgang VgV-Training macht Sie fit für die erfolgreiche Bewerbung! In nur zwei Tagen lernen und trainieren Sie, wie Sie Ihre Qualitäten im Verhandlungsverfahren überzeugend vermitteln.
Die Mindestsätze sind passé, die HOAI 2021 ist entsprechend geändert. Die Zeiten werden härter und der Preiskampf ist (wieder) eröffnet. Der IWW-Lehrgang zeigt Ihnen, wie Sie zukünftig mit öffentlichen und gewerblichen Bauherren erfolgreich Verträge und Honorare verhandeln.
Mitarbeitergewinnung und -bindung ist für Büroinhaber ein zentrales Thema. Neue Umfragen belegen, dass Mitarbeiter vor allem betriebliche Gesundheitsleistungen Wert schätzen. Wenden Sie sich daher dem Thema „betriebliche Krankenversicherung (bKV)“ zu. Richtig ausgestaltet können bKV-Beiträge bei Mitarbeitern steuer- und beitragsfreier Sachbezug sein.