„Bildet die Bauüberwachung den Gegenstand des Vertrags, schuldet der Architekt auch insoweit die Verwirklichung eines plangerechten und mangelfreien Bauwerks“. Dieser Leitsatz einer aktuellen Entscheidung des OLG Stuttgart wirft die Frage wieder auf, ob mit der Bauüberwachung durch das Planungsbüro eine mangelfreie Ausführung auf der Baustelle gesichert werden muss. PBP ordnet die Entscheidung ein und gibt Empfehlungen für die Praxis.
Um die Verjährungsfrist in Gang zu setzen, bedarf es der Abnahme Ihrer Leistung. Da sich förmliche Abnahmen im Bereich der Architekten- und Ingenieurverträge immer noch nicht vollständig durchgesetzt haben, kommt ...
Ein Architekt, der bei der Gebäudesanierung seine Kunden nicht nur in technischer Hinsicht berät, sondern auch Ratschläge zum Erhalt von Fördermitteln erteilt, muss für Schäden einstehen, wenn er die ...
Der Architekt ist nicht einem Rechtsberater des Bauherrn gleichzusetzen. Eine allgemeine Rechtsberatung wird vom Berufsbild nicht erfasst, da es insoweit an einer hinreichenden juristischen Qualifikation fehlt. Diese Aussage des BGH hat für Aufsehen und Verunsicherung gesorgt. Was müssen Sie an Beratung leisten und wo sind die Grenzen zur unerlaubten (und nicht versicherten) Rechtsberatung? PBP klärt auf und unterstützt Sie mit Checklisten und Musterschreiben.
Die Rechtsprechungsfälle häufen sich, in denen Gerichte Verbrauchern bestätigen, einen Architektenvertrag wegen nicht ausreichender Aufklärung über sein Widerrufsrecht kündigen zu können. Jüngst ging es darum, ...
Wenn sich Planungsbüros für ihre Auftraggeber um die Fördermittelbeantragung, -bewirtschaftung oder Einhaltung spezieller nichttechnischer Förderbestimmungen kümmern sollen, drohen erhebliche Haftungsrisiken.
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Professionelles Nachtragsmanagement – so gelingt’s
Eine Planungsänderung? Verzögerungen am Bau? Wiederholungsleistungen? In allen Fällen erhalten Sie die entsprechenden Honoraranteile nur mit Nachträgen zum Planungsvertrag. Wie das in der Praxis funktioniert, erfahren Sie in der neuen Sonderausgabe von PBP Planungsbüro professionell.
Bessere Honorare durch aktives Nachtragsmanagement
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Die Serie an Urteilen mit dem Tenor „die Bearbeitung von Rechtsfragen ist keine dem Architekten obliegende Leistung“ reißt nicht ab. Nach dem BGH hat sich auch das OLG Frankfurt (mit rechtskräftigem Beschluss vom 02.03.2023, Az. 21 U 69/21, Abruf-Nr. 240052 ) klar positioniert: Ob eine Nachtragsforderung des bauausführenden Unternehmers berechtigt ist, liegt außerhalb der Fragestellungen, für deren Richtigkeit der Architekt mit seiner Rechnungsprüfung im Verhältnis zum Auftraggeber einzustehen hat.