Die vorzeitige Beendigung eines Planungsvertrags lässt das Sicherungsbedürfnis des Unternehmers nicht entfallen, weil dessen Anspruch auf die vereinbarte und nicht gezahlte Vergütung weiterhin der Sicherheit bedarf. Das gilt auch, wenn Sie den Vertrag gekündigt haben, weil Ihr Auftraggeber Ihrem berechtigten Verlangen nach Stellung einer Bauhandwerkersicherung nicht nachgekommen ist. Mit dieser Entscheidung hat der BGH das Honorarsicherungsinstrument des § 650f BGB weiter gestärkt.
Im PBP-Webinar am 07.03. hat ein Teilnehmer eine Frage mit Breitenwirkung gestellt: „Wir haben einen Architektenvertrag auf HOAI-Basis mit einem öffentlichen Auftraggeber. Es ist keine BIM-Leistung, keine BIM-Methode ...
Das OLG Celle bleibt dabei: Allein mit der Rüge, es seien nicht alle in § 34 HOAI aufgeführten Grundleistungen erbracht worden, kann der Auftraggeber Ihr Honorar nicht wirksam mindern. Die Bezeichnung „im ...
Nicht selten kommt es bei einem Auftrag über mehrere Objekte zum Streit über die Honorierung, die sich in der unterschiedlichen Auffassung zur Anwendung des § 11 HOAI begründet. In einer mehrteiligen Reihe versucht PBP deshalb, Licht ins Dunkel zu bringen. In Teil 3 stellt PBP Ihnen die Bewertungsmethode der Honorarsachverständigen Krüger und Ziser vor. Sie dient dazu, Objekte sachgerecht zuordnen zu können, um daraus zu ermitteln, welche Minderungsvorschrift des § 11 HOAI beim konkreten Projekt Anwendung ...
Falls Sie als Planer erst für Leistungen nach der Lph 3 beauftragt sind, stellt sich die Frage, auf welcher Kostenermittlung Sie die anrechenbaren Kosten für die Honorarberechnung ermitteln können oder müssen.
Immer wieder gibt es Auseinandersetzungen, wenn Änderungsplanungen durchgeführt worden sind, ohne dass zuvor eine konkrete Vergütungsvereinbarung zustande gekommen war. Das OLG München hat jetzt klargestellt, dass ...
Professionelles Nachtragsmanagement – so gelingt’s
Eine Planungsänderung? Verzögerungen am Bau? Wiederholungsleistungen? In allen Fällen erhalten Sie die entsprechenden Honoraranteile nur mit Nachträgen zum Planungsvertrag. Wie das in der Praxis funktioniert, erfahren Sie in der neuen Sonderausgabe von PBP Planungsbüro professionell.
Lehrgang Personal- und Ressourcenmanagement im Planungsbüro
Wer im Planungsbüro Personalverantwortung trägt, steht täglich vor neuen Herausforderungen! Der zweitägige IWW-Lehrgang zeigt Ihnen, wie Sie jetzt und in Zukunft ein erfolgreiches und produktives Miteinander gestalten.
„Aufstockungsklagen“ auf den Basishonorarsatz sind in der HOAI 2021 nur noch dann möglich, wenn die Vertragsparteien keine Vereinbarung in Textform getroffen haben. Aber was heißt eigentlich Textform und welche Voraussetzungen müssen für ein „Honorarnachkarten“ sonst noch erfüllt sein? Mit diesen Fragen hat sich das OLG Düsseldorf auseinandergesetzt.