Eine Baustromklausel, nach der der Auftraggeber von der Schlussrechnung 0,3 Prozent der Schlussrechnungssumme in Abzug bringen darf, benachteiligt den Auftragnehmer jedenfalls dann nicht unangemessen, wenn die Klausel die Option einer Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch enthält. Diese Auffassung vertritt das OLG Hamm.
Der Krieg Putins gegen die Ukraine verschärft die Probleme auf deutschen Baustellen. Wegen gestörter Lieferketten sind Materialien aktuell nicht zu bekommen oder erheblich teurer geworden. Vor diesem Hintergrund haben ...
Mit der angestrebten Novellierung der VOB/B zum Jahresanfang 2022 wird es nichts werden. Das hat PBP von der Frankfurter Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Lena Rath erfahren. Sie selbst hat es von der ...
Ein Vertrag über die Lieferung und Montage von Standardtüren und -zargen ist ein Werklieferungsvertrag mit der Folge, dass Kaufrecht anzuwenden ist. Wird die Ware nicht unverzüglich geprüft und gerügt, gilt sie als genehmigt (§ 377 Abs. 2 BGB). Etwas anderes gilt auch nicht, wenn die VOB/B vereinbart ist. Die Parteien haben kein Wahlrecht zwischen Werkvertragsrecht und Kaufrecht. Das hat das LG Frankenthal klargestellt.
Ein mit Einheitspreisen unterlegtes LV ist in der Regel ein LV und keine funktionale Leistungsbeschreibung. Das gilt vor allem beim Bauen im Bestand. Der Auftraggeber kann nicht erwarten, dass der Bauunternehmer schwer ...
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heim (BMI) hat dem Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen den Entwurf einer neuen VOB/B vorgelegt. Aus der Tatsache, dass die im BMI zuständigen ...
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Wer im Planungsbüro Personalverantwortung trägt, steht täglich vor neuen Herausforderungen! Der zweitägige IWW-Lehrgang zeigt Ihnen, wie Sie jetzt und in Zukunft ein erfolgreiches und produktives Miteinander gestalten.
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Die Mindestsätze sind passé, die HOAI 2021 ist entsprechend geändert. Die Zeiten werden härter und der Preiskampf ist (wieder) eröffnet. Der IWW-Lehrgang zeigt Ihnen, wie Sie zukünftig mit öffentlichen und gewerblichen Bauherren erfolgreich Verträge und Honorare verhandeln.
Eine Klausel in den AGB des Auftraggebers, dass vom Werklohn des Auftragnehmers ein pauschaler Abzug u. a. für die Beseitigung des Bauschutts vorzunehmen ist, benachteiligt diesen unangemessen und ist insgesamt unwirksam. Mit dieser Entscheidung des OLG Brandenburg dürfte eine jahrelang geübte Praxis, gewerkeübergreifende Aufwendungen auf der Baustelle unkompliziert mittels einer Pauschale zu finanzieren, ein Ende haben.