Ein Leser fragt: Wir betreuen ein Vorhaben mit einer Bausumme von
1,2 Mio. Euro (VOB-Vertrag). Der Unternehmer hat eine Ausführungsbürgschaft (unbefristet) über fünf Prozent vorgelegt. Eine Gewährleistungsbürgschaft liegt nicht vor. Etwa zwei Monate nach einer optisch mängelfreien Teilabnahme sind Schäden aufgetreten. Dient die Vertragserfüllungsbürgschaft trotz Teilabnahme noch als Sicherheit oder erlischt diese mit Teilabnahme? Kann zusätzlich eine Gewährleistungsbürgschaft eingefordert werden?
Von einem Planer kann erwartet werden, dass er den Wortlaut des BGB und der VOB/B kennt sowie die Grundzüge der BGH-Rechtsprechung. Das gilt auch nach dem – die Rechtsdienstleistungen für Auftraggeber eingrenzenden ...
Für Bauherren sind Forderungen von Bauunternehmern, die erst nach der Schlussrechnung bzw. -zahlung eintreffen, sehr ärgerlich. Umso wichtiger ist für sie die Schlusszahlungseinrede gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B.
Wenn Sie für öffentliche Auftraggeber Vergabeverfahren durchführen, wissen Sie um das Thema „Leitfabrikat oder gleichwertig“. Dazu gibt es neue Rechtsprechung zweier Gerichte. Sie besagt: Ein Auftraggeber darf ein „Leitfabrikat oder gleichwertig“ ausschreiben, ein Bieter aber kein „Leitfabrikat oder gleichwertig“ bieten. PBP erklärt, was dahintersteckt.
Eine angemessene Frist zur Aufnahme der Leistung unter Androhung der Kündigung gemäß § 5 Abs. 4 VOB/B kann sehr knapp bemessen sein. Für sie ist nicht die gesamte übliche Zeit für die Arbeitsvorbereitung in ...
Von einem Planer kann erwartet werden, dass er den Wortlaut des BGB und der VOB/B kennt sowie die Grundzüge der BGH-Rechtsprechung. Das ist gängige Rechtsprechung zur Beratungspflicht gegenüber Auftraggebern.
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Eine Baustromklausel, nach der der Auftraggeber von der Schlussrechnung 0,3 Prozent der Schlussrechnungssumme in Abzug bringen darf, benachteiligt den Auftragnehmer jedenfalls dann nicht unangemessen, wenn die Klausel die Option einer Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch enthält. Diese Auffassung vertritt das OLG Hamm.