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  • · Nachricht · Unternehmensführung

    „Investitionsbooster“: Bundesrat hat grünes Licht gegeben

    | Während andere für Sie relevante Gesetzes- bzw. Verordnungsvorhaben (wie etwa die HOAI 2025) noch der Umsetzung harren, ist der „Investitionsbooster“ jetzt durch. Der Bundesrat hat dem Gesetz in seiner Sitzung am 11.07.2025 grünes Licht gegeben. Es tritt größtenteils am Tag nach der Verkündung in Kraft. |

     

    Der „Investitions-Booster“ umfasst vor allem die folgenden Steuervergünstigungen:

     

    • Degressive AfA: Um neue Investitionen in der Wirtschaft zu fördern, können Unternehmen ihre Ausgaben für Maschinen und Geräte in diesem und in den nächsten beiden Jahren degressiv mit bis zu 30 Prozent von der Steuer abschreiben.
    • Senkung Körperschaftsteuersatz: Nach dem Auslaufen des „Investitionsboosters“ wird ab dem Jahr 2028 schrittweise die Körperschaftsteuer gesenkt ‒ von derzeit 15 Prozent auf zehn Prozent im Jahr 2032.
    • Förderung elektrischer Betriebs-Pkw. bzw. Dienstwagen: Das Sofortprogramm setzt auch Kaufanreize für Elektroautos als Dienstwagen und macht den Erwerb eines reinen Elektroautos für Ihr Büro steuerlich attraktiver. Hierzu sieht es eine 75-prozentige Abschreibungsmöglichkeit im Jahr des Autokaufs vor, wobei sich die Preisobergrenze von 75.000 auf 100.000 Euro pro Wagen erhöht.

     

    Weiterführende Hinweise

    • PBP wird das Gesetz in der August-Ausgabe in aller Ausführlichkeit darstellen.
    Quelle: ID 50480237