Das wirtschaftliche Interesse eines Wohnungseigentümers, dessen Klage auf Beseitigung einer baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums abgewiesen worden ist, ist grundsätzlich nach dem Wertverlust, den sein Wohnungseigentum durch die bauliche Veränderung erleidet, zu bemessen (OLG München 2.6.25, 32 W 643/25, Abruf-Nr. 249813 ).
Der Erwerb von Sondereigentum durch die Gemeinschaft kann eine Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung darstellen, wenn er mittelbar der Sicherung oder Nutzung des Gemeinschaftseigentums dient (AG Würzburg 17.10.
Weitere Grundsatzentscheidungen aus 2024 zur neu geregelten Kostenverteilung nach § 16 WEG sind Gegenstand des zweiten Teils des Beitrags (Teil 1 s. MK 25, 115). Die im Folgenden dargestellten Entscheidungen des BGH ...
Die Wohnungseigentümer können durch eine Änderung der Kostenverteilung nach § 16 Abs. 2 S. 2 WEG abweichend vom gesetzlichen Verteilungsschlüssel oder von einer Vereinbarung den Kreis der Kostenschuldner verkleinern und das Objektprinzip jedenfalls für einzelne Kostenpositionen einführen (LG München I 18.12.24, 1 S 13549/23, Abruf-Nr. 249066 ).
Ein Beschluss ist nichtig, der einem Eigentümer eine verschuldensunabhängige Haftung auferlegt. Es entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, zu beschließen, dass Blumenkästen am Balkon nur innenhängend angebracht ...
Über die virtuelle Eigentümerversammlung haben wir in „Mietrecht kompakt“ ausführlich berichtet (MK 24, 197, 218). Seit dieser Zeit erreichten uns zahlreiche Zuschriften mit Fragen zur Umsetzung des neuen Rechts.
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Kann ein Eigentümer wegen der nicht pflichtgemäßen Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums sein Sondereigentum nicht vermieten, steht ihm Schadenersatz zu (LG Berlin II 4.7.24, 56 S 19/23 WEG, Abruf-Nr. 248595 ).