Der Vermieter begeht verbotene Eigenmacht (§ 858 Abs. 1 BGB), wenn er ohne Räumungstitel den Mietern den Zutritt zur Wohnung entzieht oder das Türschloss auswechselt – auch bei bestehendem Herausgabeanspruch. Gegen eine solche unerlaubte Selbsthilfe kann sich der Mieter im einstweiligen Verfügungsverfahren mit dem Besitzschutzanspruch aus § 861 BGB zur Wehr setzen (AG Lemgo 20.11.25, 18 C 369/25, Abruf-Nr. 252187 ).
Für eine wirksame Befristung nach § 575 Abs. 1 Nr. 2 BGB muss der Vermieter die beabsichtigten baulichen Maßnahmen bei Vertragsschluss schriftlich und hinreichend konkret mitteilen. Die Beschreibung muss dem ...
Eine Eigenbedarfskündigung setzt voraus, dass im Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs eine bereits verdichtete und zeitnah realisierbare Nutzungsabsicht besteht. Bloße Zukunftserwägungen („beruflich neu anfangen“, ...
Im Sprachgebrauch der ZPO ist „Vollziehung“ die gesetzestechnische Bezeichnung für die Zwangsvollstreckung von Arresten und einstweiligen Verfügungen. Rechtsprechung des BGH ist im „weiten Feld“ des ...
Eine rechtsfähige Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) kann wegen Eigenbedarfs eines Gesellschafters kündigen. Die Kündigung ist wirksam, wenn der geltend gemachte Bedarf den Anforderungen des § 573 Abs. 3 S.
Der Mieter darf eine defekte Toilettenspülung nach § 536a Abs. 2 Nr. 2 BGB auch ohne vorherigen Verzug des Vermieters auf eigene Kosten reparieren lassen. Eine funktionierende Toilette gehört zu den unabdingbaren ...
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Eine negative Google-Bewertung eines Mieters begründet – auch ohne eigene Vertragsbeziehung – keinen Unterlassungsanspruch der Hausverwaltung, wenn ein verständiger Durchschnittsleser erkennt, dass der Mieter seine Erfahrungen mit der Verwaltungstätigkeit schildert (AG Dortmund 28.2.25, 436 C 7614/24, Abruf-Nr. 251473 ).