Die Regelungen zu Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (§§ 556d ff. BGB, „Mietpreisbremse“) gehören zu den am meisten umkämpften Vorschriften im ...
Die Auslegung, dass die Ankündigungsfrist keine Rolle spielen soll für die Frage, ob die Modernisierungsankündigung ordnungsgemäß ist, findet im Gesetz keine Stütze. Auf im Jahr 2017 zu kurzfristig angekündigte ...
Der Mieter darf einen Hund, den er mit Zustimmung des bisherigen Vermieters angeschafft hat, weiterhin halten, sofern kein wichtiger Grund für den Widerruf der Erlaubnis vorliegt. Dies gilt auch für Kampfhunde.
DDR-Altmietverträge beschäftigen die Rechtsprechung (inzwischen) eher selten, werden aber immer noch auch an den BGH herangetragen. Vor Kurzem hatte der BGH durch eine Entscheidung aus Dresden Gelegenheit, der Frage der Schließung einer (vertraglichen) Regelungslücke in einem unter Geltung des Zivilgesetzbuchs der DDR (ZGB) abgeschlossenen Mietvertrags nachzugehen (BGH 22.2.22, VIII ZR 38/20, MK 23, 108). In einem Fall aus Berlin hat er sich mit den Rechtswirkungen der (nicht ganz eindeutigen) Bezugnahme auf ...
In aller Regel zahlt eine Gebäudeversicherung nur Leitungswasserschäden. Diese entstehen z. B. bei einem Rohrbruch im Wasserleitungs- oder Heizungssystem. Nicht versichert sind etwa Wasserschäden durch ...
Das Aufstellen eines Pools im mitvermieteten Garten stellt keinen vertragswidrigen Gebrauch dar, sondern ist verkehrsüblich. Eine Klausel im Mietvertrag, durch die der Mieter verpflichtet wird, eine Hausrat- und ...
Was tun, wenn der Schuldner insolvent ist? Mit welchen Strategien kommen Gläubiger dennoch an ihr Geld? Der neue IWW-Online-Workshop am 26.05.2025 stellt Ihnen praxisorientierte Ansätze vor, mit denen Sie verhindern, dass Ihr Mandant leer ausgeht.
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Ein Mieter darf erwarten, dass beim Duschen nicht erhebliche Wassermengen ins Badezimmer und auf den Fußboden laufen. Es ist dem Mieter nicht dauerhaft zumutbar, mit einer nicht vollständig schließenden Tür zu duschen und das austretende Wasser mit Handtüchern auffangen zu müssen. Ein solcher Mangel berechtigt ihn, die Miete zu mindern (AG Paderborn 11.4.24, 58a C 129/23, Abruf-Nr. 247054 ).