BGH Der BGH hatte mit einer Entscheidung zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung 2022 die Hoffnung geweckt, dass er in Kürze eine seit Längerem unterschwellig diskutierte Rechtsfrage entscheiden wird.
iww.de/mk Abruf-Nr. 243730 Für die DS-GVO-Umsetzung erhält ein WEG-Verwalter ohne entsprechende Regelung keine Sondervergütung. Diese Tätigkeit zählt zu den Grundleistungen (AG München 7.6.23, 1292 C 17051/22 WEG, ...
iww.de/mk Abruf-Nr. 243731 Die Stilllegung einer Müllabwurfanlage kann nicht durch einen Mehrheitsbeschluss erreicht werden. Darin liegt weder eine Gebrauchsregelung nach § 19 WEG noch eine bauliche Veränderung nach ...
Auch in den nächsten Wochen bietet Ihnen das IWW Institut wieder die Möglichkeit, sich bequem online und interaktiv fortzubilden ( iww.de/seminare/rechtsanwaelte ). Das erwartet Sie:
Fehlendes Fachpersonal und steigende Kosten wirken sich auch bei der Verwaltersuche aus. Das spüren vor allem kleine Einheiten, die kaum einen professionellen und nach § 26a WEG n. F. zertifizierten WEG-Verwalter ...
In unserer Sonderausgabe „Heizungsgesetz: Praktische Bezüge der Neuregelungen zum WEG-Recht“ haben wir dargestellt, wie sich das neue Recht konkret auf Eigentümergemeinschaften auswirkt ( iww.de/s10597 ).
Vollstrecken lohnt sich nicht? Mit dieser Sonderausgabe schon!
Rechnen Sie Ihre Vollstreckungsmandate ab sofort leistungsgerecht ab. Die neue Sonderausgabe von RVG prof. zeigt Ihnen, wo versteckte Umsatzpotenziale liegen und wie Sie diese nutzen – mit vielen Rechenbeispielen, Musterformulierungen und Checklisten.
Typischer Mietrechtsstreit? So lösen Sie ihn effizient!
Rollator im Treppenhaus? Musizieren in der Wohnung? Schuhe vor der Wohnungstür? „Klassiker“ wie diese beschäftigen jeden Praktiker im Mietrecht. Mit der MK-Sonderausgabe bearbeiten Sie Ihre Fälle schnell und sicher. Profitieren Sie von aktueller Rechtsprechung und direkt nutzbaren Praxistipps!
26. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 22.11.2024
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Der Gesetzgeber ermöglicht mit dem Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) künftig eine vergünstigte Vermietung an hilfsbedürftige Personen durch den Beschluss der Wohngemeinnützigkeit. Hierdurch wird die „Förderung wohngemeinnütziger Zwecke“ als neuer gemeinnütziger Zweck in die AO aufgenommen. Mithilfe der neuen Wohngemeinnützigkeit soll mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden (vgl. PM des BMWSB, 5.6.24).