Nach § 20 Abs. 2 S. 1 WEG n. F. haben Eigentümer einen Anspruch auf die dort in Nr. 1 bis 4 aufgeführten baulichen Veränderungen. Diese „privilegierten Maßnahmen“ sind als Katalog gefasst. Soweit die dortigen Voraussetzungen vorliegen, haben Eigentümer Anspruch auf einen Beschluss. Die Bundesregierung hat am 20.12.23 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der u. a. eine Ergänzung des Katalogs vorsieht (BT-Drucksache 20/9890).
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wird gerichtlich und außergerichtlich – von Eilmaßnahmen abgesehen – nur durch ihren Verwalter vertreten, nicht indessen durch den Verwaltungsbeirat, geschweige denn durch ...
Die Veräußerungsbeschränkung ist weiter in § 12 WEG n. F. geregelt. Abs. 1 bis 3 sind leicht modifiziert, Abs. 4 hat das WEMoG neu gefasst. Wie nach altem Recht ist die Veräußerungsbeschränkung nach § 12 WEG n.
Die Video-Teilnahme an einer Versammlung ohne Gestattungsbeschluss ist kein Anfechtungsgrund. Die fehlende Vollmachtsvorlage bei anderweitiger Information ist unschädlich (LG München I 9.8.23, 1 S 16489/22, Abruf-Nr. 240296 ).
Das Auslegen von trockener Wäsche am geöffneten Fenster zum Auslüften stellt keinen erheblichen Nachteil für die übrigen Wohnungseigentümer dar. Hierin liegt ein in vielen Haushalten übliches und sozialadäquates ...
In zwei Urteilen hat der BGH jetzt über den Anspruch eines Eigentümers gegen die Gemeinschaft auf Barrierefreiheit entschieden. Dem Eigentümer steht ein solcher individueller Anspruch auf die in § 20 Abs. 2 S.
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Lautet ein Beschluss „Dem Eigentümer ... werden drei Durchbohrungen der Hausaußenwand mit je 180 mm Durchmesser für den Einbau von Wohnraumlüftungen genehmigt (siehe ETV vom ..., TOP ...)“, ist er unbestimmt und damit ungültig (AG München 1.6.23, 1293 C 13203/22, Abruf-Nr. 240294 ).