Der BGH hat seine Entscheidung vom 9.2.24, die wir im ersten Teil des Beitrags dargestellt haben (MK 25, 69), in weiteren Urteilen konkretisiert, die Gegenstand des Teil 2 des Beitrags sind. Hier geht es um privilegierte Maßnahmen nach § 20 Abs. 2 WEG und um solche nach § 20 Abs. 1 WEG.
Die Pflicht zur Erstellung des Vermögensberichts trifft den Verwalter, der zum Zeitpunkt der Entstehung der Pflicht im Amt ist. Eine (anteilige) Verpflichtung zur Erstellung eines Teil-Vermögensberichts besteht nicht ...
Die Neuregelung des § 20 WEG war wesentlicher Auslöser des WEMoG und sollte die Durchsetzung baulicher Veränderungen am Gemeinschaftseigentum vereinfachen. Der BGH hat sich 2024 gleich mehrmals damit befasst und für ...
Die Grundbuchordnung regelt in § 3 Abs. 1 GBO, dass jedes Grundstück ein Grundbuchblatt erhält. Die Grundbuchordnung kennt jedoch, mit Ausnahme von § 3 Abs. 4 und 5 GBO, keinen Miteigentumsanteil an einem Grundstück i. S. v. § 1008 BGB. Daher braucht es für das WEG besondere Grundbuchvorschriften, die sich in § 7 WEG n. F. finden.
§ 5 WEG n. F. regelt Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums. Die Vorschrift dient damit der Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum, was Auswirkungen auf die Zuständigkeit und Kostentragung der ...
Im ersten Teil des Beitrags haben wir die Voraussetzung der Einberufung der Versammlung dargestellt. Teil 2 befasst sich mit den weiteren Neuerungen, die das WEMoG bei der Eigentümerversammlung eingeführt hat.
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In unserer aktuellen Sonderausgabe zum Thema „Heizungsgesetz: Praktische Bezüge der Neuregelungen zum WEG-Recht“ haben wir dargestellt, wie sich das neue Recht konkret auf Eigentümergemeinschaften auswirkt ( iww.de/s10597 ). Hieran schließt der folgende Beitrag an.